Liane Wörner ist eine deutsche Juristin und Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz. Zudem ist sie Direktorin des Centre for Human Data Society an derselben Universität. Zu ihren fachlichen Schwerpunkten zählen das Strafrecht sowie interdisziplinäre Ansätze im Kontext datenbasierter Gesellschaften und medizinrechtlicher Fragestellungen.
Klausuren
4 KlausurenDie Raser von der Laube
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines illegalen Straßenrennens innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit tödlichen Folgen für einen unbeteiligten Verkehrsteilnehmer und einer Körperverletzung des Beifahrers. Im Zentrum stehen Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Verkehrs- und Tötungsdelikte. Die Prüfung umfasst insbesondere das Verhalten der Fahrerin und die einschlägigen Normen des StGB sowie der StVO.
Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“
In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.
»Der arme Informatikstudent«
Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.
Examensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule
Die Examensklausur behandelt einen Amoklauf an einer Berufsschule, ausgelöst durch anhaltende Gewalt unter den Schülern. Der Sachverhalt umfasst die brutale Behandlung zweier Brüder durch eine Jugendgang, die Ankündigung und Ausführung eines Amoklaufs durch die Brüder sowie die Reaktionen von Lehrern und Schülern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten (A, B, E, G und L) nach dem Strafgesetzbuch.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Liane Wörner prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (2×), Computerbetrug (§ 263a StGB) (1×), Datenveränderung (§ 303a StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB (1×), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).