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Jurafuchs
Akad. Rätin a.Z. Dr.

Liane Wörner

2 Klausuren im Portal
Universität Konstanz Fachbereich Rechtswissenschaft

Liane Wörner ist eine deutsche Juristin und Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz. Zudem ist sie Direktorin des Centre for Human Data Society an derselben Universität. Zu ihren fachlichen Schwerpunkten zählen das Strafrecht sowie interdisziplinäre Ansätze im Kontext datenbasierter Gesellschaften und medizinrechtlicher Fragestellungen.

Klausuren

ZjS 2021Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“

In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.

Liane Wörner, Daniel Goll· ZJS 2021, 644
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Akad. Rätin a.Z. Dr. Liane Wörner prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB (1×), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Täterschaft und Teilnahme (1×) und Unterlassen (1×).