Peter Joachim Kasiske, geboren 1971, ist deutscher Rechtswissenschaftler und seit 2019 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Augsburg. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht sowie das materielle und prozessuale Strafrecht. Seine Forschung und Lehre konzentrieren sich auf zentrale Fragestellungen dieser Rechtsgebiete.
Klausuren
Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower
Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.
Ohne Rücksicht auf Verluste
Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Peter Kasiske prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).