Eine schlechte Partnerwahl
JA 2009, 25 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Im ersten Sachverhalt wird geprüft, ob sich V und L strafbar machen, als V auf Drängen von L seinen hilflosen Sohn bewusst im Bach liegen lässt, sodass dieser ertrinkt. Im zweiten Sachverhalt wird untersucht, inwieweit sich L durch den Schlag gegen V, dessen tödlichen Sturz und das anschließende Entfernen vom Unfallort strafbar gemacht hat. Die Klausur fordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht Allgemeinen Teil, insbesondere zur Unterlassungsstrafbarkeit und zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit, Versuch und Anstiftung.
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- Versuch und RücktrittRücktritt von der Tat bei partieller Tataufgabe („Teilrücktritt“) – Erfolgsbezogene Qualifikationen
- Versuch und RücktrittRücktritt bei teilweiser Tataufgabe – tathandlungsbezogene Qualifikationen („Teilrücktritt“)
- Versuch und RücktrittVersuchter Diebstahl einer eigenen Sache – Wahndelikt oder untauglicher Versuch?
- Versuch und RücktrittBegehung der Tat unabhängig vom früheren Tatbeitrag (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 StGB)
- Versuch und RücktrittRücktritt bei Nichtvollendung ohne Zutun des Zurücktretenden (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 StGB)
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