Anna Berger
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Klausuren
1 KlausurJA 2020Anfänger:innen
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit bei vorsätzlicher Übertragung des Coronavirus durch Anhusten, wobei sowohl Tötungsfolgen als auch Körperverletzungsfolgen im Mittelpunkt stehen. Neben der Anwendbarkeit typischer Tötungs- und Körperverletzungsdelikte steht insbesondere der subjektive Tatbestand (Eventualvorsatz), die objektive Zurechnung und der Umgang mit atypischen Kausalverläufen im Fokus. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitstatbeständen.
Objektive ZurechnungSubjektiver TatbestandFahrlässigkeit+1 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Anna Berger prüfen besonders häufig Fahrlässigkeit (1×), Objektive Zurechnung (1×) und Subjektiver Tatbestand (1×).