Kristian Kühl
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Klausuren
JURA 2012Fortgeschrittene
Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück
Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.
Kristian Kühl, Patrick Hinderer· JURA 2012, 488
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kristian Kühl prüfen besonders häufig Rechtfertigungsgründe (1×) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) (1×).