Klausuren
1 KlausurJA 20151. Staatsexamen
Autosurfen und provozierte Nothilfe
A und B versuchen sich am sogenannten Autosurfen, wobei B schwere Kopfverletzungen erleidet, nachdem A den Wagen infolge eigenverantwortlichen Cannabiskonsums zu schnell fährt und einen Fahrfehler begeht. Im zweiten Teil provoziert A absichtlich eine Notwehrsituation, um C im Rahmen der Nothilfe verletzen zu können. Die Klausur behandelt Straftatbestände aus dem Bereich Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte mit AT-Schwerpunkten wie eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation in der Nothilfe.
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Simone Wedler prüfen besonders häufig Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).