Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer
JuS 2021, 1054 · Strafrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
Von Großmann

In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.
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- Raub (§ 249 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Betrug (§ 263 StGB)Vermögensschaden beim Betrug durch Verkauf von KI-generierten Büchern
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDas Leben gefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) (Einführung)
- Betrug (§ 263 StGB)Schadenskompensation durch spätere Erstattung Dritter (z.B. Versicherung)
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