Klausuren
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Betrogene Kunstdiebe
Die Examensklausur aus dem Strafrecht behandelt Fragen aus dem Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von Kunstdieben, die ihrerseits Opfer eines Betruges werden, sowie mögliche Tatbeteiligungen Dritter. Die Aufgabenstellung eignet sich besonders zur Wiederholung der Vermögensdelikte sowie der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Andreas Ransiek prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) (1×), Hehlerei (§ 259 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).