Hendrik Schneider, geboren 1966 in Wiesbaden, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt. Er ist an der Medizinischen Hochschule Hannover tätig. In seiner Karriere hat sich Schneider auf juristische Fragestellungen spezialisiert und verbindet wissenschaftliche Expertise mit anwaltlicher Praxis.
Klausuren
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Versuch mit Sprengkraft
Die Klausur thematisiert wesentliche Aspekte des Versuchs im Strafrecht, insbesondere die Abgrenzung verschiedener Versuchsstadien sowie die Voraussetzungen und Grenzen eines strafbefreienden Rücktritts. Anhand eines Sprengstofffalles werden anspruchsvoll die Problembereiche von Tatentschluss, unmittelbarem Ansetzen und Rücktritt behandelt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
Referendarexamensklausur: Der Milzriss
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Hendrik Schneider prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Unterlassen (1×), Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB (1×), Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).