Klausuren
3 KlausurenDie Drei aus dem Stübchen
In der Klausur "Die Drei aus dem Stübchen" geht es um eine gemeinschaftlich begangene Diebstahlstat von drei Bekannten, die sich zusammenschließen, um wiederholt gemeinschaftliche Ladendiebstähle zu begehen. Schwerpunkt bildet die strukturierte Prüfung verschiedener Beteiligungsformen und Qualifikationen im Rahmen eines organisierten Diebstahls, einschließlich dem Mitführen einer Waffe.
StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten
In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.
Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Sven Großmann prüfen besonders häufig Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Täterschaft und Teilnahme (1×) und Unterlassen (1×).