Klausuren
3 KlausurenDie Drei aus dem Stübchen
In dieser Übungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von drei Personen (A, B und C) rund um einen gemeinschaftlich geplanten und durchgeführten Diebstahl in einer Schmuckabteilung eines Kaufhauses analysiert. Es werden insbesondere Täterschaft, Teilnahme und Qualifikationen des Diebstahls thematisiert, etwa durch Beihilfe, Mittäterschaft oder den Einsatz einer ungeladenen Pistole. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem StGB.
StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten
In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.
Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Sven Großmann prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (2×), Täterschaft und Teilnahme (2×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Unterlassen (1×).