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Dr.

Sven Großmann

3 Klausuren im Portal
Universität Augsburg

Klausuren

3 Klausuren
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

In dieser Übungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von drei Personen (A, B und C) rund um einen gemeinschaftlich geplanten und durchgeführten Diebstahl in einer Schmuckabteilung eines Kaufhauses analysiert. Es werden insbesondere Täterschaft, Teilnahme und Qualifikationen des Diebstahls thematisiert, etwa durch Beihilfe, Mittäterschaft oder den Einsatz einer ungeladenen Pistole. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem StGB.

Dr. Sven Großmann, Jonathan Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
JURA 2021Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten

In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.

Sven Großmann· JURA 2021, 571
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Sven Großmann prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (2×), Täterschaft und Teilnahme (2×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Unterlassen (1×).