René Sengbusch
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Klausuren
JURA 2009Fortgeschrittene
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Doppelt hält besser
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Jurastudenten, der im Ausland ein Handtuch entwendet und sich anschließend zweifach in den juristischen Vorbereitungsdienst zweier Bundesländer aufnehmen lässt, um sowohl Vorteile bei den Ausbildungsversuchen als auch finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Thematisiert werden insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten, das tatbestandsausschließende Einverständnis, sowie Betrug durch Unterlassen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
René Sengbusch· JURA 2009, 307
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von René Sengbusch prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×) und Diebstahl (§ 242 StGB) (1×).