Peter Rackow, geboren 1970 in Hannover, ist deutscher Jurist und war Leiter des Fachgebiets Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik an der Deutschen Hochschule der Polizei. Nach dem Jurastudium und dem ersten Staatsexamen in Hannover absolvierte er den Vorbereitungsdienst, bevor er ab 1999 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Juristischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen tätig wurde. Rackow promovierte 2001 zum DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und habilitierte 2007 in Strafrecht, Europäischem Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Rechtsvergleichung. Seine Forschungsgebiete umfassen das Strafrecht, das Strafprozessrecht, Kriminalpolitik und die Rechtsvergleichung.
Klausuren
1 KlausurDer begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte anhand zweier Situationen: Zum einen entreißt der Student A seinem Kommilitonen B gegen dessen Willen einen Gesetzeskommentar, um Kopien anzufertigen; zum anderen erlangt A von dem Dealer C unter Vorspiegelung einer Gegenleistung Betäubungsmittel, ohne tatsächlich zahlen zu wollen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB mit Schwerpunkt auf Raub, räuberische Erpressung und Betrug.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Peter Rackow prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).