,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“
JA 2013, 187 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Anna Borsci
A, ein Jurastudent, besitzt Kontobelege der Bank B und nutzt diese, um Kunden zur Zahlung durch Androhung der Preisgabe steuerlich relevanter Daten zu bewegen. Bei einem misslungenen Erpressungsversuch wendet sich A an einen anderen Kunden, U, der wiederum mithilfe eines Komplizen einen Privatdarlehensgeber unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe von Geld zu zwingen versucht. Nach mehreren Messerattacken verstirbt das Opfer schließlich. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.
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- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung bei unbekanntem Anspruch?
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei geplanter Zerstörung ohne Absicht zum Gebrauch
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei Zerstörungswille – Zerstörung erst zuhause
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei Veräußerungswillen eines E-Scooters
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