Leonie Schönemann
Klausuren
Übungsfall: In der Gosse
Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Leonie Schönemann prüfen besonders häufig Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×), Unterlassen (1×) und Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB (1×).