* "Nagelprobe für Geldboten
JA 2008, 605 · Strafrecht für 1. Staatsexamen
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines geplanten, jedoch durch die Polizei verhinderten Überfalls auf einen Geldboten unter Einsatz einer Schusswaffe. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung von Vorbereitungshandlung und Versuch, die Qualifikationen des Raubdelikts (§ 316a StGB), sowie das Delikt der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) im Zusammenhang mit einer früheren Schlägerei. Zusätzlich werden die strafprozessualen Fragen zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer richterlich angeordneten Telefonüberwachung nach § 481 StPO aufgeworfen.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Raub (§ 249 StGB)Fehlvorstellung über den Beutegegenstand beim Raub
- Raub (§ 249 StGB)Zueignungsabsicht bei gewaltsamer Wegnahme mit eigennütziger Verwendung?
- Raub (§ 249 StGB)Zueignungsabsicht bei gewaltsamer Wegnahme ohne eigennützige Verwendung?
Weitere Klausuren zu Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.