Klausuren
* "Nagelprobe für Geldboten
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines geplanten, jedoch durch die Polizei verhinderten Überfalls auf einen Geldboten unter Einsatz einer Schusswaffe. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung von Vorbereitungshandlung und Versuch, die Qualifikationen des Raubdelikts (§ 316a StGB), sowie das Delikt der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) im Zusammenhang mit einer früheren Schlägerei. Zusätzlich werden die strafprozessualen Fragen zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer richterlich angeordneten Telefonüberwachung nach § 481 StPO aufgeworfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Jürgen Wolter prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).