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Jurafuchs
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Im Schwitzkasten

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Worum geht es

K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.

Themen

Fundstelle

ZjS
ZJS 2014, 687
Georg Steinberg, Till Mengler, Christoph Wolf
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