Edward Schramm ist deutscher Jurist und Professor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dort lehrt und forscht er im Bereich Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Europäisches und Internationales Strafrecht. Zu seinen weiteren fachlichen Schwerpunkten zählen das Ehe- und Familienstrafrecht sowie interdisziplinäre Ansätze wie Law and Literature. Schramm ist seit 1965 geboren und prägt mit seinem breiten Forschungsinteresse die strafrechtliche Debatte an seiner Universität.
Klausuren
1 KlausurGefahr für Juri und Justel
In dieser Klausur wird die Strafbarkeit des A geprüft, der zusammen mit einer ungeladenen, jedoch subjektiv als bedrohlich wahrgenommenen Waffe zwei wertvolle Eulen aus dem Zoo entwendet. Die Prüfung konzentriert sich auf die Qualifikation der Tat als Raub oder räuberische Erpressung sowie die relevanten Beteiligungsformen und konkurrierende Delikte.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Edward Schramm prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×) und Schwerer Raub (§ 250 StGB) (1×).