Edward Schramm ist deutscher Jurist und Professor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dort lehrt und forscht er im Bereich Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Europäisches und Internationales Strafrecht. Zu seinen weiteren fachlichen Schwerpunkten zählen das Ehe- und Familienstrafrecht sowie interdisziplinäre Ansätze wie Law and Literature. Schramm ist seit 1965 geboren und prägt mit seinem breiten Forschungsinteresse die strafrechtliche Debatte an seiner Universität.
Klausuren
1 KlausurGefahr für Juri und Justel
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem A versucht, wertvolle Schneeeulen aus dem Zoo zu stehlen und dabei einen Pfleger mit einer (ungefährlichen) Waffe bedroht, um an die Tiere zu gelangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des A nach Normen des StGB unter Berücksichtigung von Raub, räuberischer Erpressung und verwandten Delikten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Edward Schramm prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).