Jannik Heine
Jannik Heine ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg. Er ist an der Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung tätig. Sein wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt in den Bereichen Digitalisierung und deren Auswirkungen auf klassisches Zivil- und Wirtschaftsrecht.
Klausuren
Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Die Leiden der literarisch Tätigen
Die Klausur hat ihren Schwerpunkt auf der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte sowie der Prüfung des § 106 UrhG als Verbotsgesetz und der Betrachtung des Plagiats als Sachmangel im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung. Wesentliche Themen sind dabei die rechtliche Einordnung von Plagiarismus, insbesondere hinsichtlich Plagiatsfreiheit als Eigenschaft und entsprechende Authentizitätsvereinbarungen. Außerdem wird die Pflicht zur Plagiatsprüfung sowie mögliche Folgeprobleme bei deren Unterlassung, unter anderem im Zusammenhang mit § 275 BGB, thematisiert. Insgesamt stehen die Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten sowie der Umgang mit plagiierten Werken im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes
Referendarexamensklausur: Zivilprozessrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Mittelpunkt des Falls steht die Auseinandersetzung um die Pfändung eines Fahrzeugs, das im Eigentum der A steht, im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen eine OHG, deren Gesellschafterin A möglicherweise geworden ist. A begehrt die Untersagung der Zwangsvollstreckung in ihren PKW, während der Gläubiger V auf die Haftung der Gesellschafterin verweist. Rechtlich relevant sind Fragen zur Gesellschaftsstellung nach Ausscheiden und Tod eines Gesellschafters, vor allem im Hinblick auf Fortsetzungsklauseln, zur Möglichkeit der Anfechtung des Gesellschaftsvertrags, sowie zur persönlichen Haftung im Handelsrecht. Zudem spielen prozessuale Probleme der richtigen Klageart bei der Abwehr einzelner Vollstreckungsmaßnahmen eine Rolle.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Jannik Heine prüfen besonders häufig Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (2×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) (1×), Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×) und Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).