Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Die Leiden der literarisch Tätigen
JuS 2025, 845 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Die Klausur hat ihren Schwerpunkt auf der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte sowie der Prüfung des § 106 UrhG als Verbotsgesetz und der Betrachtung des Plagiats als Sachmangel im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung. Wesentliche Themen sind dabei die rechtliche Einordnung von Plagiarismus, insbesondere hinsichtlich Plagiatsfreiheit als Eigenschaft und entsprechende Authentizitätsvereinbarungen. Außerdem wird die Pflicht zur Plagiatsprüfung sowie mögliche Folgeprobleme bei deren Unterlassung, unter anderem im Zusammenhang mit § 275 BGB, thematisiert. Insgesamt stehen die Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten sowie der Umgang mit plagiierten Werken im Mittelpunkt.
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- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Entschädigungsanspruch bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftungsbeschränkung bei unentgeltlicher Mitnahme eines Kollegen
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Beschaffenheitsangabe eines Produkts – Haftung für Materialfehler?
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Garantie bei Stabilitätszusicherung einer Klimmzugstange
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung für eigenes Verschulden – Verantwortungsfähigkeit von Kindern im Straßenverkehr
Weitere Klausuren zu Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
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