Klausuren
1 KlausurÜbungsfall: Nox irae flagrantis – Kulturkampf im Sauerland
Im Mittelpunkt des Falls stehen T1 und T2, die sich über ein Fax des Bürgermeisters B, mit dem sie zur Teilnahme an einem traditionellen Osterfeuer eingeladen werden, empören. Aus Protest setzen sie einen städtischen Holzhaufen in Brand, wodurch wirtschaftlicher Schaden entsteht und T2 durch einen Unfall verletzt wird. Zudem lassen sie einen in der Nähe abgestellten Trecker des Bauern Ö trotz bestehender Rettungsmöglichkeit ungeschützt, sodass er durch das Feuer zerstört wird. Der Fall behandelt Fragestellungen aus dem Bereich der Sachbeschädigungs- und Brandstiftungsdelikte, objektiven Zurechnung, Versuchsbeginn sowie Unterlassungsstrafbarkeit.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Lars Berster prüfen besonders häufig Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) (1×), Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB (1×) und Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB (1×).