Klausuren
Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hauke Hinrichs prüfen besonders häufig Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) (1×), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) (1×) und Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB) (1×).