Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
Die falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) sanktioniert wahrheitswidrige Erklärungen, die anstelle einer eidlichen Aussage abgegeben werden. Geschützt ist insbesondere die Rechtspflege. Streitstände betreffen die Reichweite der Wahrheitspflicht, z.B. bei vollständigem oder teilweisem Verschweigen (§ 802c ZPO), sowie die Anwendbarkeit im Strafprozess. Examensrelevante Schwerpunkte: Umfang der Wahrheitspflicht, Aussagen von Beschuldigten und Zeugen vor verschiedenen Instanzen.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur: Die Reise ins Gericht: Wenn der Einbruch nach hinten losgeht
T bricht in ein fremdes Haus ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen, und nimmt Schmuck im Wert von 2.500 € mit. Dabei geht T davon aus, das Haus sei noch bewohnt, obwohl die Eigentumsverhältnisse aufgrund des Todes der Bewohnerin bereits gewechselt haben. S, ein flüchtiger Bekannter von T, beobachtet den Einbruch und wird später als Zeuge geladen. T versucht, S vor dessen Aussage vor Gericht zur Falschaussage zu bewegen; S folgt zunächst, korrigiert aber in der Verhandlung seine Aussage. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Strafbarkeit von T im Zusammenhang mit Diebstahl und Einbruch sowie die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Beeinflussung des Zeugen S.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast
A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.
Fortgeschrittenenklausur: Der rasende Helfer
Im Mittelpunkt des Falls steht F, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der auf dem Weg zu einem vermeintlichen Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen einen Unfall mit einem Porsche verursacht. F fährt trotz des Unfalls weiter, da er den Feuerwehreinsatz für wichtiger hält und auf das Verständnis des Porschefahrers vertraut. Nach Feststellung eines Fehlalarms kehrt F ohne weitere Maßnahmen an seinen Arbeitsplatz zurück. Der Fall behandelt strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte sowie Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung, einschließlich Einwilligung und mutmaßlicher Einwilligung.
Examensübungsklausur: Dubioser Welpenkauf mit besonders schwerer Folge
Im Mittelpunkt des Falls steht ein betrügerischer Welpenverkauf durch die Geschäftsfrau G, die gefälschte Impfpässe und Ahnennachweise über einen befreundeten Tierarzt T nutzt. Die Kundin K kauft einen vermeintlich reinrassigen und geimpften Hundewelpen, der tatsächlich ein nicht geimpfter Mischling ist. Als K nach Entdeckung des Betrugs ihren Hund auf den Nachbarn N anstachelt, kommt es zu einem tödlichen Tollwutvorfall. Die strafrechtliche Relevanz erstreckt sich auf Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge nach dem StGB.
Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“
Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.
Schwerpunktbereichsklausur Kriminalwissen-schaften: Von Krawallnächten, Einhörnern und Stromausfällen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Strafverfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten (A), der sich in einer sogenannten Krawallnacht an Ausschreitungen beteiligt hat und deswegen unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Es werden verschiedene strafrechtliche Fragestellungen thematisiert, wie die Öffentlichkeit von Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, mögliche Diversionsmaßnahmen, die Einbeziehung früherer Jugendstrafen und die Anrechnung von Untersuchungshaft. Weiterhin behandelt der Fall die strafrechtlichen Sanktionen im Kontext einer Bewährung sowie die Bildung einer Gesamtstrafe und den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund erneuter Straftaten. Der Sachverhalt bezieht sich schwerpunktmäßig auf Jugendstrafrecht und Bewährungsfragen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der falsche Polizeibeamte
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem unmittelbaren Ansetzen im Rahmen der Mittäterschaft, der Teilverwirklichungslehre sowie der Rechtsgutsgefährdung bei mehraktigen Geschehensverläufen. Ein weiteres zentrales Thema ist die Frage nach dem Erreichen eines außertatbestandlichen Handlungsziels, insbesondere unter Berücksichtigung eines fehlgeschlagenen Versuchs und der Freiwilligkeit eines Rücktritts bei Furcht vor Entdeckung. Zudem wird die Problematik der Ingerenz erörtert und wie ein Zurechnungszusammenhang durch nachfolgendes Drittverhalten durchbrochen werden kann. Insgesamt liegt der Fokus auf anspruchsvollen Zurechnungs- und Rücktrittsfragen im Strafrecht.
Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag
A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.
Fortgeschrittenenklausur: Das Schimmelhaus
Im Fall „Das Schimmelhaus“ steht ein zivilrechtlicher und strafrechtlicher Konflikt um den Verkauf eines schimmelbefallenen Hauses im Mittelpunkt. K erwirbt von H das Haus, ohne von den erheblichen Baumängeln zu wissen, und macht später eine arglistige Täuschung geltend. Es entsteht eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, beeinflusst durch Zeugenaussagen. Zusätzlich kommt es zu einem Brandanschlag des H, der zur Untersuchung von Straftatbeständen nach dem StGB führt, nachdem dabei ein Feuerwehrmann ums Leben kommt. Zu prüfen sind die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von H, K und S.
Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.
Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“
Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.
Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne
B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent
Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.
Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche
Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag
Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen
In diesem Fall verlangt die Eigentümerin einer Brücke bzw. Dritte die strafrechtliche Beurteilung des Rockers Anton, der zunächst Liebesschlösser entfernt und verkauft, um seinem Motorradclub zu imponieren. Später setzt Anton auf Befehl des Clubpräsidenten gezielt einen PKW ein, um Mitglieder eines konkurrierenden Clubs körperlich anzugreifen und verletzt dabei zwei Personen. Im Anschluss entwendet er die Lederweste eines bewusstlosen, schwerverletzten Opfers und unterlässt es, diesem Hilfe zu leisten. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Zurechnungsfragen im Allgemeinen Teil des StGB.
Studienprobleme
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um das BAföG, die Remonstration einer Hausarbeit sowie das Schreiben einer Klausur durch einen Dritten. Zusätzlich wird die Bestechung im Hochschulkontext, die Fälschung und Manipulation von Dokumenten sowie eine nicht wahrheitsgemäße Aussage vor Gericht aufgeworfen. Strafbarkeit von J, K und P nach StGB ist zu prüfen.
Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.
Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt
Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.
Übungsfall: Der Transporter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Brummifahrer B, der für das Unternehmen F regelmäßig wertvolle Waren transportiert. B nutzt seine Fahrerstellung und eigens angefertigte Zweitschlüssel, um zusammen mit seinem Freund C den Transporter samt Ladung eigenmächtig an einen Hehler zu überführen. Dabei versperrt C dem Transportleiter T den Weg und ermöglicht so die Wegfahrt. Die Klausur fragt nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von B und C insbesondere im Hinblick auf Eigentums- und Vermögensdelikte nach dem StGB.
Übungsfall: Der Platzverweis
Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB in der Jurafuchs-Lernapp
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