Meineid, § 154 StGB
Der Meineid (§ 154 StGB) erfasst das vorsätzliche, falsche Schwören vor einer zur Eidesabnahme zuständigen Stelle. Zentral sind der Täterkreis (u.a. Zeuge, Sachverständiger, Dolmetscher; §§ 153, 154 StGB), der Vereidigungsfähige (Eidesunmündigkeit § 61 StGB) sowie der Versuchsbeginn. Examensklassiker: Versuchsbeginn beim Schwören, Vereidigung von Eidesunmündigen, Täterkreis (Beschuldigter, Dolmetscher) und die Abgrenzung zur Falschaussage (§ 153 StGB).
Klausuren zum Thema
Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.
Übungsfall: Der falsche Schuldschein
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.
Übungsfall: „Broken windows“ und Diversionsprobleme
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Gruppe von Jugendlichen, die in einem sozial benachteiligten Stadtviertel leben und in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Obdachlosen verwickelt werden. Der Anführer A wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zu betreuenden Maßnahmen sowie Geldauflage verpflichtet, während die anderen Beteiligten unter dem Verdacht der Beihilfe stehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich bezüglich B, C und D für eine Diversion, indem Arbeitsstunden als Sanktionsmaßnahme vorgeschlagen und Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Anwendung von Diversionsvorschriften und die rechtliche Bewertung von jugendgerichtlichen Maßnahmen.
Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen
Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.
Der Gang nach dem Eisenhammer
Der Sachverhalt behandelt komplexe strafrechtliche Fragen wie Täterschaft und Teilnahme bei einer geplanten Tötung, die Rolle absichtslos-doloser Werkzeuge, Kettenanstiftung, Anstiftervorsatz, Abgrenzung untauglicher Versuch/Wahndelikt sowie räuberischer Diebstahl. Hinzu kommt die Situation eines vermeintlichen Meineids im Ermittlungsverfahren. Der Klausurtext bietet vielfältige Ansatzpunkte für den Strafrechtlichen Allgemeinen Teil wie auch für ausgewählte Delikte des Besonderen Teils.
Meineid, § 154 StGB in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.