Andrej Umansky ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln. Sein Tätigkeitsbereich umfasst das deutsche Strafrecht sowie das Strafprozessrecht. In Forschung und Lehre befasst er sich mit zentralen Fragestellungen des Strafrechts und bringt dabei seine Expertise in juristische Diskussionen ein.
Klausuren
1 KlausurÜbungsfall: Tönnies, der Tätowierer
Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Andrej Umansky prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×) und Schwere Körperverletzung, § 226 StGB (1×).