Klausuren
Fortgeschrittenenklausur Strafrecht – Der reuige Brandstifter
A setzt nach einem Streit die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Brand, um Versicherungsleistungen zu erlangen und die finanzielle Lage der Familie zu verbessern. Trotz anfänglicher Billigung möglicher Gefahren für andere Hausbewohner bereut A die Tat sofort und warnt die Hausbewohner sowie die Feuerwehr. Durch das schnelle Eingreifen werden ernsthafte Schäden und größere Personengefahren verhindert, dennoch erleiden zwei Hausbewohner leichte und eine Feuerwehrfrau eine schwere Rauchgasvergiftung. Im Zentrum stehen Brandstiftungsdelikte nach §§ 306 ff. StGB, versuchte Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte sowie Rücktrittshandlungen gemäß § 24 StGB.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Tobias Paul prüfen besonders häufig Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB (1×), Schwere Brandstiftung, § 306a StGB (1×) und Tätige Reue, § 306e StGB (1×).