(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Bacchantenrevanche
Referendarexamensklausur · JuS 2023, 1137 · Strafrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
Von Wachter

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 252 StPO sowie die Auswirkungen des Verzichts auf das Verwertungsverbot. Weiterhin liegt ein Fokus auf der Androhung der Notwehrhandlung als milderes Mittel im Rahmen der Sachverhaltsauswertung. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhältnis von Raub und räuberischer Erpressung, insbesondere die Anforderungen an die Vermögensverfügung. Die Bearbeitung dieser Problembereiche steht im Mittelpunkt der juristischen Analyse in dieser Strafrechtsklausur.
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- Raub (§ 249 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Raub (§ 249 StGB)Fehlvorstellung über den Beutegegenstand beim Raub
- Raub (§ 249 StGB)Zueignungsabsicht bei gewaltsamer Wegnahme mit eigennütziger Verwendung?
- Raub (§ 249 StGB)Zueignungsabsicht bei gewaltsamer Wegnahme ohne eigennützige Verwendung?
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