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Strafrecht

Hauptverfahren 2: Beweisrecht

Das Beweisrecht im Hauptverfahren (§§ 244 ff. StPO) regelt Gewinnung, Zulässigkeit und Verwertung von Beweismitteln. Zentrale Streitpunkte: Beweisverwertungsverbote (§ 252, § 136 StPO), Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 244 II, III StPO) und Beweisantragsrecht (§ 244 III StPO). Klassiker: Konfrontationsrecht mit früheren Aussagen (§ 252 StPO), Revisionsgründe wegen fehlerhafter Beweiswürdigung (§ 337, § 344, § 356 StPO), nachträgliche Änderungen des Anklagevorwurfs (§ 265 StPO).

Zu diesem Thema haben wir 24 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Das Immunsystem des Strafverfahrens“ – Beweisverwertungsverbote im Strafprozess

Die Arbeit befasst sich mit den Beweisverwertungsverboten im Strafprozess. Es wird der systematische Stellenwert solcher Verbote für ein faires Verfahren diskutiert. Ein konkreter Sachverhalt zum Selbstlösen ist nicht enthalten.

Roshen Bhatti· JA 2026, 904
Hauptverfahren 2: Beweisrecht+1 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Die Beweiswürdigung in der Strafurteilsklausur

Die Klausur behandelt die Beweiswürdigung im Rahmen der strafrechtlichen Urteilsklausur. Sie thematisiert die Anforderungen an die Darstellung, Bewertung und Dokumentation von Beweisvorgängen durch das Gericht. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Fehlerquellen und dem methodisch richtigen Vorgehen bei der Entscheidungsfindung im Urteil.

Dr. Lidia Mumm· JuS 2025, 1118· 120 Min
BeweisrechtGrundlagen+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Eine Schifffahrt, die ist lustig …

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um eine Bootsfahrt, die durch ein plötzlich aufkommendes Unwetter eine Notsituation auslöst und verschiedene Notwehr- und Rechtfertigungsproblematiken. Thematisiert werden unter anderem Aggressivnotstand, Gefährdung des Schiffsverkehrs durch einen betrunkenen Kapitän, Todesfolge nach einem Zusammenstoß sowie die Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung und die Einordnung einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Im prozessualen Teil wird das Zeugnisverweigerungsrecht und die Einführung von Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren geprüft.

Dr. Maximilian Lenk· JA 2024, 820· 300 Min
RechtfertigungsgründeGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBRaub (§ 249 StGB)+4 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?

Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.

WiederholungRechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeHauptverfahren 2: Beweisrecht+6 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Bacchantenrevanche

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 252 StPO sowie die Auswirkungen des Verzichts auf das Verwertungsverbot. Weiterhin liegt ein Fokus auf der Androhung der Notwehrhandlung als milderes Mittel im Rahmen der Sachverhaltsauswertung. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhältnis von Raub und räuberischer Erpressung, insbesondere die Anforderungen an die Vermögensverfügung. Die Bearbeitung dieser Problembereiche steht im Mittelpunkt der juristischen Analyse in dieser Strafrechtsklausur.

Wachter· JuS 2023, 1137
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRaub (§ 249 StGB)+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Selbstjustiz im Netz

Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.

Alexander Heinze· JURA 2023, 747
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht

Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.

Gunnar Duttge, Erik Scheiter· JURA 2023, 493
ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Von allen guten Geistern verlassen

Die Klausur thematisiert typische strafprozessuale Probleme einer Schwurgerichtsverhandlung, bei der T wegen Totschlags verurteilt wurde. Schwerpunkte liegen auf Beschuldigtenbelehrung, Beschlagnahmeverboten, der Verwertbarkeit von Zeugenaussagen sowie von Unterlagen eines geistlichen Schlichters. Im Gutachten ist zu prüfen, ob die Revision gegen das Urteil Erfolg haben könnte.

Prof. Dr. Frank Zimmermann· JA 2022, 645· 120 Min
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Hauptverfahren 2: Beweisrecht+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Die missglückte Hauptverhandlung

Die Klausur thematisiert Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer Revisionsbegründung. Im Mittelpunkt steht eine Hauptverhandlung, bei der eine Zeugin aus Angst in Abwesenheit des Angeklagten vernommen wird und nach der Entbindung einer Richterin ein Besetzungseinwand erhoben wird. Es werden Vermögens- und Eigentumsdelikte behandelt.

Lukas Semmelmayer, Philipp Semmelmayer· JA 2022, 585· 300 Min
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Raub (§ 249 StGB)+3 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.

Duttge, Klaffus· JuS 2022, 44
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die missglückte Berufung

In dem Übungsfall geht es um die formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer strafrechtlichen Revision nach einem Berufungsverfahren, insbesondere vor dem Hintergrund fehlerhafter Zustellung von Urteilsunterlagen. Thematisiert werden Verfahrenshandlungen, das Protokoll der Hauptverhandlung und prozessuale Besonderheiten rund um die Revision. Die Fallkonstellation bietet einen Querschnitt zentraler Probleme des Revisionsrechts und des formellen Strafverfahrens.

Philipp Lauer· JA 2021, 763· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte

Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugen­aussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.

Schwürzer· JuS 2021, 676
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Beleidigung, § 185 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+3 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug

Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.

Reichling, Kihm· JuS 2021, 666
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittHauptverfahren 2: Beweisrecht+4 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.

Nikolaus Bosch· JURA 2021, 41
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: Beweisrecht+1 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen

Die Klausur "Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen" handelt von einer strafrechtlichen Revisionsklausur, die im Assessorexamen angesiedelt ist. Im Mittelpunkt steht das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, wobei diverse Verfahrensbesonderheiten wie Corona-Maßnahmen, Ablehnung wegen Befangenheit und Zeugnisverweigerungsrechte eine Rolle spielen. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Revision unter Berücksichtigung von Verfahrensrecht und Strafzumessung.

Dr. Julian Lutzebäck, Julian Mehmel· JA 2020, 614· 300 Min
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBStrafzumessung+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?

Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.

Gunnar Duttge, Simone Klaffus· JURA 2020, 979
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen

In dem Übungsfall geht es um eine durch einen verdeckten Ermittler provozierte Betäubungsmittelstraftat. Besonderes Augenmerk liegt auf der rechtlichen Bewertung der Tatprovokation, der Zulässigkeit und Verwertung von Beweismitteln (insb. Speichelprobe) sowie revisionsrechtlichen Problemen, insbesondere der Fristversäumnis durch den Verteidiger. Zudem werden strafprozessuale und materiell-rechtliche Fragen rund um die Beihilfe/Mittäterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geprüft.

Saber Meglalu· JA 2018, 342· 180 Min
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Begründetheit der Revision: Einführung+2 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Fußballfans nach verschiedenen Vorfällen im Stadion und auf dem Heimweg. Thematisiert werden insbesondere das Zeigen eines Banners mit der Aufschrift 'A.C.A.B.' als mögliche Beleidigung, das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik, Übergriffe auf einen gegnerischen Fan sowie die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen als Beweismittel.

Thomas Wieneck· JA 2018, 38· 300 Min
Beleidigung, § 185 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Der unaufmerksame Richter

Die Klausur befasst sich mit der erfolgreichen Einlegung und möglichen Fehlern im Zusammenhang mit der Revision im Strafprozessrecht. Zu prüfen sind insbesondere das richtige Revisionsverfahren, die Wahrung der Form und Fristen für das Rechtsmittel sowie prozessuale Fehler im Verfahren. Dabei wird auch auf Fehler des Richters hinsichtlich Beweiswürdigung und richterlichen Pflichten gegenüber Beweisanträgen eingegangen.

Zulässigkeit der RevisionBegründetheit der Revision: Einführung+3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

Die Klausur behandelt einen Überfall auf einen Lieferwagen mittels vorgetäuschter Polizeikontrolle, wobei der Fahrer gefesselt und wertvolle Smartphones entwendet werden. Ferner thematisiert sie den versuchten Mord aus Rache sowie die strafprozessuale Frage zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach Zeugnisverweigerung. Es sind sowohl strafrechtliche als auch strafprozessrechtliche Fragestellungen zu prüfen.

Dr. Victoria Ibold· JA 2016, 505· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2015Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kredit­rahmens

Die Angeklagte wurde wegen Computerbetrug zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie legte Revision ein und ihr Verteidiger rügt unter anderem die Verletzung von § 244 III StPO (Ablehnung eines Beweisantrags) sowie § 55 II StPO (fehlende Belehrung der Zeugin zum Auskunftsverweigerungsrecht). Die Klausur verlangt eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision.

Computerbetrug (§ 263a StGB)Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+4 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Sprühaktion mit Folgen

Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf einem Bahngelände, einen Angriff auf einen Bahnmitarbeiter, Freiheitsberaubung, Diebstahl und anschließende riskante Fahrmanöver mit einem gestohlenen Fahrzeug. Zu prüfen sind strafrechtliche Fragen zu Sachbeschädigung, Körperverletzung, Raub, Nötigung im Straßenverkehr und Straßenverkehrsdelikten. Eine Zusatzfrage betrifft das Verhalten des Gerichts bezüglich eines Beweisantrags und der Verwertbarkeit eines Geständnisses.

Dr. Lutz Eidam· JA 2010, 601· 300 Min
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

* "Eine Bärenjagd auf Abwegen

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Beurteilung einer rechtswidrigen Jagd auf einen geschützten Braunbären und einen Waschbären im Hochschwarzwald. Es geht insbesondere um Jagdwilderei mit Kraftfahrzeug, Straßenverkehrsgefährdung, Sachbeschädigung, Beteiligung an einer Straftat und Fragen der Strafprozessordnung zur Verwertung einer Videozeugenaussage vor Gericht. Ferner ist zu prüfen, ob und wie die Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen prozessual verwertet werden darf.

Christoph Burchard, LL.M., Marc Engelhart· JA 2009, 271· 300 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Die falsche Komplizin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von T, S und F im Zusammenhang mit einem geplanten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung und Alkoholfahrt im Straßenverkehr sowie prozessuale Fragen im Selbstleseverfahren. Es geht um die Prüfung der Versuchsstrafbarkeit bei Mittäterschaft, Brandstiftungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte und die Möglichkeit der Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2008, 703· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
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Hauptverfahren 2: Beweisrecht in der Jurafuchs-Lernapp

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