* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen
JA 2018, 342 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Saber Meglalu
In dem Übungsfall geht es um eine durch einen verdeckten Ermittler provozierte Betäubungsmittelstraftat. Besonderes Augenmerk liegt auf der rechtlichen Bewertung der Tatprovokation, der Zulässigkeit und Verwertung von Beweismitteln (insb. Speichelprobe) sowie revisionsrechtlichen Problemen, insbesondere der Fristversäumnis durch den Verteidiger. Zudem werden strafprozessuale und materiell-rechtliche Fragen rund um die Beihilfe/Mittäterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geprüft.
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- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Absehen von der Verfolgung (§ 31a BtMG)
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Einführen von Betäubungsmitteln über die Grenze (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG)
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Leichtfertige Todesverursachung durch Verabreichen von Heroin (§ 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG)
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Gewerbsmäßige Abgabe an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG)
Weitere Klausuren zu Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
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