Begründetheit der Revision: Einführung
Die Begründetheit der Revision richtet sich im Strafverfahren nach § 337 StPO: Die Revision ist begründet, wenn das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Zentral ist die Unterscheidung zwischen Verfahrensrügen und Sachrügen. Examensrelevant: Strukturierung per Obersatz, Reichweite der revisiblen Fehler (§ 337), Anforderungen an das Rügerecht (§§ 244 III, 55 II, 46 III StPO), Prüfung typischer Revisionsrügen.
Klausuren zum Thema
* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'
Die Klausur befasst sich mit dem Diebstahl von Betäubungsmitteln, Mordmerkmalen, Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch, Notwehr und Besitzkehr, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie räuberischem Diebstahl. Zudem wird ein prozessualer Teil zur Revision nach Abweichen von einer Verständigung im Strafverfahren geprüft.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Revision, Geldwäsche, Richtlinienkonforme Auslegung
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der richtlinienkonformen Auslegung des Leichtfertigkeitskriteriums und den unionsrechtlichen Vorgaben zur Mindestharmonisierung sowie der Frage einer Sperrwirkung durch bereits verwirklichte Hehlereitätbestände. Ein weiteres zentrales Thema ist der Treuebruchstatbestand im Zusammenhang mit dem Gewahrsam, insbesondere die Problematik des fehlenden Vorsatzes in einem beiläufigen Gespräch. Zudem wird das Beweisverwertungsverbot im Fall einer unterbliebenen Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 II StPO als wichtiger Aspekt geprüft. Insgesamt werden zentrale Fragen der revisionsrechtlichen Dogmatik, des materiellen Strafrechts und unionsrechtlicher Vorgaben vertieft behandelt.
* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert
Im Fall 'Bauen wie geschmiert' geht es um die strafrechtliche Bewertung von Bestechung und Untreue eines leitenden Angestellten im geschäftlichen Verkehr. Die Klausur behandelt sowohl materielle als auch prozessuale Problemstellungen, insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision, einschließlich Fragen zur Urteilsabsetzungsfrist und zur Belehrungspflicht im Ermittlungsverfahren. Die Revision wurde unter anderem mit formellen und materiellen Rechtsverletzungen begründet.
* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen
In dem Übungsfall geht es um eine durch einen verdeckten Ermittler provozierte Betäubungsmittelstraftat. Besonderes Augenmerk liegt auf der rechtlichen Bewertung der Tatprovokation, der Zulässigkeit und Verwertung von Beweismitteln (insb. Speichelprobe) sowie revisionsrechtlichen Problemen, insbesondere der Fristversäumnis durch den Verteidiger. Zudem werden strafprozessuale und materiell-rechtliche Fragen rund um die Beihilfe/Mittäterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geprüft.
* "Ferrari auf Föhr
Die Klausur behandelt eine Revisionssituation mit Schwerpunkten in der Zulässigkeit des Rechtsmittels (unter anderem Falschbezeichnung und teilw. unleserliche Unterschrift des Verteidigers) sowie der Begründetheit. Es werden materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Probleme wie Untreue, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchungen und die Anordnung eines Berufsverbots aufgeworfen. Die Aufgabe ist als universitäre Übungsklausur im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften konzipiert.
* "Der unaufmerksame Richter
Die Klausur befasst sich mit der erfolgreichen Einlegung und möglichen Fehlern im Zusammenhang mit der Revision im Strafprozessrecht. Zu prüfen sind insbesondere das richtige Revisionsverfahren, die Wahrung der Form und Fristen für das Rechtsmittel sowie prozessuale Fehler im Verfahren. Dabei wird auch auf Fehler des Richters hinsichtlich Beweiswürdigung und richterlichen Pflichten gegenüber Beweisanträgen eingegangen.
Ein Engel auf Erden
Die Klausur behandelt die Revision eines wegen Totschlags verurteilten Angeklagten. Im Zentrum stehen die Themen Mord/Totschlag, Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum, eingebettet in einen Rockermilieu-Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Banden. Es geht sowohl um materiellrechtliche als auch prozessuale Fragestellungen, insbesondere um Fragen des subjektiven Tatbestands, der Rechtfertigungsgründe und prozessuale Aspekte der Revision.
Begründetheit der Revision: Einführung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.