Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Die Verfahrensrüge (§§ 337–339 StPO) ermöglicht im Strafprozess die Prüfung, ob Verfahrensfehler das Urteil beeinflusst haben. Zentrale Unterscheidung: absolute und relative Revisionsgründe (§ 338 StPO). Examensklassiker: Abwesenheit des Angeklagten als absoluter Revisionsgrund, Rügepräklusion wegen unterbliebenen Widerspruchs, Ordnungsgemäßheit und Nachweis der Rüge (Hauptverhandlungsprotokoll), Besetzungsfehler der Spruchkörper. Häufiges Problem: Protokollberichtigung und sog. Rügeverkümmerung.
Klausuren zum Thema
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Die missglückte Hauptverhandlung
Die Klausur thematisiert Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer Revisionsbegründung. Im Mittelpunkt steht eine Hauptverhandlung, bei der eine Zeugin aus Angst in Abwesenheit des Angeklagten vernommen wird und nach der Entbindung einer Richterin ein Besetzungseinwand erhoben wird. Es werden Vermögens- und Eigentumsdelikte behandelt.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.
Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen
Die Klausur "Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen" handelt von einer strafrechtlichen Revisionsklausur, die im Assessorexamen angesiedelt ist. Im Mittelpunkt steht das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, wobei diverse Verfahrensbesonderheiten wie Corona-Maßnahmen, Ablehnung wegen Befangenheit und Zeugnisverweigerungsrechte eine Rolle spielen. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Revision unter Berücksichtigung von Verfahrensrecht und Strafzumessung.
* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert
Im Fall 'Bauen wie geschmiert' geht es um die strafrechtliche Bewertung von Bestechung und Untreue eines leitenden Angestellten im geschäftlichen Verkehr. Die Klausur behandelt sowohl materielle als auch prozessuale Problemstellungen, insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision, einschließlich Fragen zur Urteilsabsetzungsfrist und zur Belehrungspflicht im Ermittlungsverfahren. Die Revision wurde unter anderem mit formellen und materiellen Rechtsverletzungen begründet.
* "Der unaufmerksame Richter
Die Klausur befasst sich mit der erfolgreichen Einlegung und möglichen Fehlern im Zusammenhang mit der Revision im Strafprozessrecht. Zu prüfen sind insbesondere das richtige Revisionsverfahren, die Wahrung der Form und Fristen für das Rechtsmittel sowie prozessuale Fehler im Verfahren. Dabei wird auch auf Fehler des Richters hinsichtlich Beweiswürdigung und richterlichen Pflichten gegenüber Beweisanträgen eingegangen.
* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kreditrahmens
Die Angeklagte wurde wegen Computerbetrug zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie legte Revision ein und ihr Verteidiger rügt unter anderem die Verletzung von § 244 III StPO (Ablehnung eines Beweisantrags) sowie § 55 II StPO (fehlende Belehrung der Zeugin zum Auskunftsverweigerungsrecht). Die Klausur verlangt eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision.
* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem innerbetrieblichen Umfeld, in dem persönliche Konflikte zu Straftaten führen: K begeht einen Diebstahl in der Wohnung einer Kollegin und attackiert später den Chef mit einem Messer. Schwerpunktmäßig werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Mord sowie prozessuale Themen der Revision, einschließlich der Verfahrensrüge sowie der Verteidigung im Prozess, geprüft.
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.