Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen
JA 2020, 614 · Strafrecht für 1. Staatsexamen
Von Dr. Julian Lutzebäck, Julian Mehmel
Die Klausur "Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen" handelt von einer strafrechtlichen Revisionsklausur, die im Assessorexamen angesiedelt ist. Im Mittelpunkt steht das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, wobei diverse Verfahrensbesonderheiten wie Corona-Maßnahmen, Ablehnung wegen Befangenheit und Zeugnisverweigerungsrechte eine Rolle spielen. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Revision unter Berücksichtigung von Verfahrensrecht und Strafzumessung.
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- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDas Leben gefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) (Einführung)
- Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Letztes Wort bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme
- Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Letztes Wort für den abwesenden Angeklagten
- Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Nichtgewährung des letzten Wortes (§ 258 Abs. 2 StPO)
Weitere Klausuren zu Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
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