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Strafrecht

Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe

Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe ermöglichen im Strafprozess eine Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen (Berufung: §§ 312–332 StPO, Revision: §§ 333–358 StPO). Zentral sind Unterschiede zwischen Berufung (Tatsachen- und Rechtsprüfung) und Revision (nur Rechtsprüfung), das Verbot der reformatio in peius (§§ 331 I, 358 II StPO), Statthaftigkeit, sowie Revisionsrügen (§ 337 StPO). Examensklassiker: Zulässigkeit und Wirkung der Berufung, richtige Wahl und Begründung des Rechtsmittels, Ausmaß des Prüfungsumfangs bei Revision.

Zu diesem Thema haben wir 14 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen

Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.

Dr. David Adamaszek, David K. Takacs· JuS 2025, 260· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Zulässigkeit der Revision+2 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?

Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.

WiederholungRechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeHauptverfahren 2: Beweisrecht+6 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

In dieser Anfängerklausur werden das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip anhand von staatsanwaltschaftlichem Handeln erläutert. Weiter werden verschiedene strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Rechtmäßigkeit einer Blutprobeentnahme sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO, am konkreten Sachverhalt geprüft.

Dr. Erik Weiss· JA 2023, 462· 120 Min
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Ermittlungsverfahren 3: Maßnahmen+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Selbstjustiz im Netz

Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.

Alexander Heinze· JURA 2023, 747
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht

Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.

Gunnar Duttge, Erik Scheiter· JURA 2023, 493
ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+3 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.

Hinrichs· JuS 2022, 761
Revisionsantrag („Praktischer Teil“)Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeBegründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)+2 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.

Duttge, Klaffus· JuS 2022, 44
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

*"Nicht ohne meine Kutte!

In dem Fall trägt R einen Aufnäher auf seiner Kutte, der mit dem Kennzeichen eines verbotenen Motorradclubs verwechselt werden könnte und wird deshalb nach dem Vereinsgesetz verurteilt. Die Klausur prüft, ob R das Urteil noch mit Erfolg anfechten kann, insbesondere im Hinblick auf die Einlegung und Behandlung der Revision gegen das Urteil einer Staatsschutzkammer. Es geht schwerpunktmäßig um revisonsrechtliche Fragen und prozessuale Besonderheiten im Zusammenhang mit Vereinsverboten.

Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die missglückte Berufung

In dem Übungsfall geht es um die formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer strafrechtlichen Revision nach einem Berufungsverfahren, insbesondere vor dem Hintergrund fehlerhafter Zustellung von Urteilsunterlagen. Thematisiert werden Verfahrenshandlungen, das Protokoll der Hauptverhandlung und prozessuale Besonderheiten rund um die Revision. Die Fallkonstellation bietet einen Querschnitt zentraler Probleme des Revisionsrechts und des formellen Strafverfahrens.

Philipp Lauer· JA 2021, 763· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen

Die Klausur "Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen" handelt von einer strafrechtlichen Revisionsklausur, die im Assessorexamen angesiedelt ist. Im Mittelpunkt steht das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, wobei diverse Verfahrensbesonderheiten wie Corona-Maßnahmen, Ablehnung wegen Befangenheit und Zeugnisverweigerungsrechte eine Rolle spielen. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Revision unter Berücksichtigung von Verfahrensrecht und Strafzumessung.

Dr. Julian Lutzebäck, Julian Mehmel· JA 2020, 614· 300 Min
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBStrafzumessung+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der Deal mit dem Parkplatz

In dieser Strafrechtsklausur wird der Umgang mit einer Verständigung (Deal) im Strafprozess sowie die Einlegung und Begründung einer Revision wegen Sach- und Verfahrensrüge thematisiert. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken, bei dem die Einhaltung der formellen Anforderungen des § 257c StPO und mögliche Verfahrensfehler durch den Verteidiger kritisch geprüft werden. Die Aufgabenstellung fokussiert sich dabei auf die Zweckmäßigkeit rechtlicher Schritte nach einer prozessualen Absprache.

Dr. Stefan Knerr· JA 2015, 771· 300 Min
ZweckmäßigkeitVerfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+1 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Revision der Nebenklage

Die Klausur behandelt die materiellen und prozessualen Fragestellungen rund um die Revision eines Nebenklägers nach einem Urteil wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Schwerpunkte sind insbesondere die Revisionsmöglichkeiten der Nebenklage, die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Schwurgerichtszuständigkeit sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern zuungunsten des Angeklagten und die Beschwer durch unterlassene Gelegenheiten zum Schlussvortrag.

Danae Mallepree· JA 2015, 456· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeZulässigkeit der RevisionBrandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB+3 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Autos für Afrika

A und B planen, durch einen fingierten Nachweis die Umweltprämie zu erhalten, obwohl das Auto nicht wie vorgeschrieben verschrottet, sondern weiterverkauft wird. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von A und B sowie prozessuale Fragen zur Wirksamkeit einer Verständigung und der Rücknahme eines Rechtsmittels.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2011, 836· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+4 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Die falsche Komplizin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von T, S und F im Zusammenhang mit einem geplanten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung und Alkoholfahrt im Straßenverkehr sowie prozessuale Fragen im Selbstleseverfahren. Es geht um die Prüfung der Versuchsstrafbarkeit bei Mittäterschaft, Brandstiftungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte und die Möglichkeit der Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2008, 703· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
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Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe in der Jurafuchs-Lernapp

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