Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust
JuS 2022, 44 · Sonstiges für Fortgeschrittene
Von Duttge, Klaffus

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.
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- Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenGefahr im Verzug – Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft nach Ablehnung des Ermittlungsrichters
- Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeVerbot der reformatio in peius – Anwendung im Berufungsverfahren
- Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenErmächtigungsgrundlage für das zwangsweise Entsperren eines Handys per Fingerabdruck (§ 81b StPO)
- Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeAnfechtung des Rechtsmittelverzichts
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