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Strafrecht

Verfahrensbeteiligte

Das Strafprozessrecht unterscheidet verschiedene Verfahrensbeteiligte, u.a. Beschuldigter/Angeklagter, Verteidigung (§ 137 StPO), Staatsanwaltschaft (§ 152 StPO), Gericht (§ 16 GVG), Nebenkläger (§ 395 StPO) und Zeugen (§ 48 StPO). Zentrale Streitfragen: Rechte der Verteidigung (§ 137), Verwertungsverbot bei Verstoß gegen § 136a StPO, Mitwirkungsrechte von Nebenklägern (§§ 396 ff.).

Zu diesem Thema haben wir 13 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Epitaphien

Die Klausur behandelt eine situationsnahe Assessorklausur im Strafrecht mit Fokus auf die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung. Die Teilnehmenden setzen sich mit der rechtlichen Würdigung und dem prozessualen Umgang im Ermittlungsverfahren auseinander. Außerdem werden Anforderungen an die Darstellungsweise und Prüfungstiefe für die Abschlussverfügung vertieft.

Dr. Tobias Kulhanek· JuS 2024, 773· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+3 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?

Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.

WiederholungRechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeHauptverfahren 2: Beweisrecht+6 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad

Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.

Lange-Bertalot· JuS 2023, 147
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Selbstjustiz im Netz

Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.

Alexander Heinze· JURA 2023, 747
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.

Bischoff, Guntermann· JuS 2022, 1063
Unterschlagung (§ 246 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besondere Verfahren+4 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.

Duttge, Klaffus· JuS 2022, 44
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

*"Nicht ohne meine Kutte!

In dem Fall trägt R einen Aufnäher auf seiner Kutte, der mit dem Kennzeichen eines verbotenen Motorradclubs verwechselt werden könnte und wird deshalb nach dem Vereinsgesetz verurteilt. Die Klausur prüft, ob R das Urteil noch mit Erfolg anfechten kann, insbesondere im Hinblick auf die Einlegung und Behandlung der Revision gegen das Urteil einer Staatsschutzkammer. Es geht schwerpunktmäßig um revisonsrechtliche Fragen und prozessuale Besonderheiten im Zusammenhang mit Vereinsverboten.

Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+2 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug

Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.

Reichling, Kihm· JuS 2021, 666
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittHauptverfahren 2: Beweisrecht+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung, die Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags gegen einen Schöffen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine gutachterliche Auseinandersetzung mit materiell- und prozessualstrafrechtlichen Themen.

Bernd Piper· JA 2018, 750· 60 Min
Betrug (§ 263 StGB)RechtfertigungsgründeVerfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

In diesem Übungsfall planen und begehen die Ganoven Yolanda und Ringo einen bewaffneten Raubüberfall in einem Diner und entwenden dabei die Tageseinnahmen sowie das Bargeld der Gäste. Zusätzlich werden Fragen zum Vorfall in einer Bank (Erpressung), zu Körperverletzung und zur Zulässigkeit der Verteidigung von H durch einen bestimmten Anwalt im Strafprozessrecht gestellt.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Highway to Jail

Die Zwischenprüfungsklausur behandelt einen Fall rund um einen Motorradclub, der des Drogen- und Waffenhandels verdächtigt wird. Im Mittelpunkt stehen die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, das Recht auf effektive Verteidigung sowie die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme verteidigungsspezifischer Unterlagen. Zudem wird das Ermittlungsverfahren als strafprozessuales Thema angesprochen.

Christopher Schöpe· JURA 2016, 435
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenErmittlungsverfahren 1: Überblick & BeginnErmittlungsverfahren 2: Strafantrag+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der Deal mit dem Parkplatz

In dieser Strafrechtsklausur wird der Umgang mit einer Verständigung (Deal) im Strafprozess sowie die Einlegung und Begründung einer Revision wegen Sach- und Verfahrensrüge thematisiert. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken, bei dem die Einhaltung der formellen Anforderungen des § 257c StPO und mögliche Verfahrensfehler durch den Verteidiger kritisch geprüft werden. Die Aufgabenstellung fokussiert sich dabei auf die Zweckmäßigkeit rechtlicher Schritte nach einer prozessualen Absprache.

Dr. Stefan Knerr· JA 2015, 771· 300 Min
ZweckmäßigkeitVerfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+1 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Revision der Nebenklage

Die Klausur behandelt die materiellen und prozessualen Fragestellungen rund um die Revision eines Nebenklägers nach einem Urteil wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Schwerpunkte sind insbesondere die Revisionsmöglichkeiten der Nebenklage, die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Schwurgerichtszuständigkeit sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern zuungunsten des Angeklagten und die Beschwer durch unterlassene Gelegenheiten zum Schlussvortrag.

Danae Mallepree· JA 2015, 456· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeZulässigkeit der RevisionBrandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB+3 weitere
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