Gang des Zwischenverfahrens
Das Zwischenverfahren (§§ 199–211 StPO) folgt der Anklageerhebung und dient der gerichtlichen Prüfung, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Typisch sind Abgrenzungen zwischen Eröffnungs- und hinreichendem Tatverdacht (§§ 203, 204, 207 StPO), Nachtragsanklage (§ 266 StPO) und Zurückverweisung an die Staatsanwaltschaft (§ 204 StPO). Examensrelevante Streitstände betreffen die Eröffnungshindernisse und die Zulässigkeit von Maßnahmen im Zwischenverfahren.
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?
Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.
Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin
Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.
Gang des Zwischenverfahrens in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.