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Strafrecht

Wiederholung

Das Strafprozessrecht enthält zentrale Verfahrensregelungen für das Strafverfahren, v.a. zur Beweisaufnahme (z.B. Zeugnisverweigerungsrechte, § 53 StPO), zu Antragsdelikten und Beteiligtenrechten (§§ 247, 337 StPO) sowie zum Umgang mit Beweisanträgen (§ 244 Abs. 3 ff. StPO) und Verfahrensfehlern (§§ 337, 344 StPO). Examensrelevant: Zeugnisverweigerungsrechte bei Berufsgeheimnisträgern, Ablehnung von Beweisanträgen (Lügendetektor), Benachrichtigungspflichten bei U-Haft (§ 114b), notwendige Dolmetscherbeteiligung (§ 185), und die Handhabung relativer Antragsdelikte bei Erbfolge.

Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?

Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.

WiederholungRechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeHauptverfahren 2: Beweisrecht+6 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Mit dem Handy auf der Flucht

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug, Zueignungsabsicht, sowie Straßenverkehrsdelikte im Zusammenhang mit einer Flucht mit Handy und dem Einsatz eines Messers. Weiterhin wird im strafprozessualen Teil das Recht auf den gesetzlichen Richter und Fragen rund um das Beschäftigungsverbot von Richterinnen sowie der Unterschied zwischen Aussetzung und Unterbrechung eines Strafverfahrens behandelt.

Diane Wolf-Doettinchem· JA 2018, 432· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Wiederholung+5 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Spenden auf Kosten des Hauses

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mitarbeiters einer Aktiengesellschaft, der Spenden aus dem dafür vorgesehenen Budget entgegen dem Verwendungsbeschluss für die eigenen gemeinnützige GmbH abzweigt und einen wahrheitswidrigen Verwendungsnachweis erstellt. Zu prüfen sind insbesondere die strafrechtlichen Aspekte des Vorgehens ab Dezember 2014, sowie ergänzend das Verhalten in den Vorjahren, wobei auch Beratung durch einen Rechtsanwalt einbezogen wird.

Thomas Schröder· JURA 2018, 703
Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+1 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Nagelprobe für Geldboten

Der Fall befasst sich mit der Abgrenzung von strafbarer Vorbereitung und Versuch bei einem geplanten Überfall auf einen Geldboten. Weitere Schwerpunkte sind die Qualifikationstatbestände des Raubes mit Waffe (§ 316a StGB) sowie der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Im strafprozessualen Teil wird die Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung behandelt (§ 481 StPO).

Prof. Dr. Jürgen Wolter· JA 2008, 605· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Versuch und RücktrittObjektive Zurechnung+2 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt eine typische Konstellation des Verkehrsstrafrechts: Nach leichtem Alkoholgenuss verursacht der Fahrer A beim Abbiegen einen Unfall und entfernt sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, stellt sich aber später der Polizei. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie die polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis.

Dr. Helmut Baier· JA 2005, 37· 60 Min
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
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Wiederholung in der Jurafuchs-Lernapp

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