Besondere Verfahren
Besondere Verfahren im Strafprozessrecht erfassen das Strafbefehlsverfahren (§§ 407–412 StPO), das beschleunigte Verfahren (§§ 417 ff. StPO), das Privatklage- und Nebenklageverfahren (§§ 374 ff., 395 ff. StPO). Sie verschlanken die Verfahrensführung oder bieten besonderen Rechtsschutz, meist bei Bagatell- und Privatdelikten. Examensklassiker: Zulässigkeit und Anfechtung eines Strafbefehls (§§ 407, 410 StPO), Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens (§ 419 StPO), Nebenklagebefugnis (§ 395 StPO).
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften
Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.
Die Grundzüge des Urkundenverfahrens – eine Anleitung für die Klausur – Teil II
Die Klausur behandelt die Grundzüge des Urkundenverfahrens im Strafprozessrecht. Sie fokussiert auf die verfahrensrechtliche Einordnung und Besonderheiten dieses speziellen Verfahrens. Ziel ist es, das Verständnis und die praktische Anwendung des Urkundenverfahrens zu vertiefen.
Die Grundzüge des Urkundenverfahrens – eine Anleitung für die Klausur – Teil I
Der erste Teil der Anleitung erläutert die Grundzüge des Urkundenverfahrens im Strafrecht und stellt die wichtigsten Verfahrensschritte dar. Ziel ist es, Einsteiger:innen systematisch an das besondere Verfahren heranzuführen und prüfungsrelevante Besonderheiten verständlich zu machen.
Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.
Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht
Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.
Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt
Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.
Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht
Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.
Klausur Strafprozessrecht: Pudel und Tagebuch
Im Fall wird Theodora (T) vor dem Landgericht wegen Aussetzung mit Todesfolge angeklagt, nachdem ihr bettlägeriger Vater Ottokar (O) tot aufgefunden wurde. Während der Hauptverhandlung belastet ein Zeuge T, nachdem er ihr mit Gewalt gegen ihren Hund drohte und so ein Geständnis erlangte. Zudem wird ein belastender Tagebucheintrag nach richterlicher Durchsuchung und Beschlagnahme verlesen. Rechtlich stehen die Verwertbarkeit erzwungener Aussagen, die Verwertung privater Tagebuchaufzeichnungen in der Hauptverhandlung sowie die Frage eines Verstoßes gegen den Anklagegrundsatz im Mittelpunkt.
Besondere Verfahren in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.