Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Die Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) im Strafprozessrecht sichern ein faires und geordnetes Verfahren. Wesentliche Maximen sind das Legalitätsprinzip, der Ermittlungsgrundsatz (§ 244 II StPO), Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz (§§ 250 ff. StPO) sowie der Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG). Examensklassiker: Unmittelbarkeit bei Zeugenaussagen (§ 252 StPO), Revisionsrecht (§ 337 StPO), Beweisverwertungsverbote und rechtliches Gehör.
Klausuren zum Thema
„Das Immunsystem des Strafverfahrens“ – Beweisverwertungsverbote im Strafprozess
Der Beitrag behandelt die Rolle und Funktion von Beweisverwertungsverboten im Strafprozess. Es wird darauf eingegangen, wie und in welchen Konstellationen solche Verbote im Verfahren wirken und welche Auswirkungen sie auf die gerichtliche Entscheidungsfindung haben.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften
Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.
Schlecht erzogen, viel getrunken
Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie weiterer Verkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme einer Revision aus Sicht des Nebenklägers, etwa im Zusammenhang mit Verfahrensrügen, Öffentlichkeit und Beweisantragsrecht.
Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“
Der Fall behandelt die strafrechtliche Beurteilung eines Kurierfahrers, der die ihm überlassene firmeneigene Tankkarte missbräuchlich für private Zwecke und zum Vorteil Dritter einsetzte. Neben Betrug und Untreue stehen auch Unterschlagung und Urkundenunterdrückung im Raum; ferner ist der Umgang mit Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlermaßnahmen und prozessuale Fragen (Haftbefehl) zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?
Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte
Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.
* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um Corona-Soforthilfe- und Maskengeschäfte in der Pandemie. Thematisiert werden insbesondere Betrug durch falsche Angaben im Förderantrag, Urkundenfälschung bei Maskenzertifikaten, Brandstiftung zur Erlangung einer Versicherungssumme sowie strafprozessuale Aspekte wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft. Im Fokus stehen die Strafbarkeit von E und A nach dem StGB und die prozessualen Zusatzfragen.
Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen
In dieser Anfängerklausur werden das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip anhand von staatsanwaltschaftlichem Handeln erläutert. Weiter werden verschiedene strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Rechtmäßigkeit einer Blutprobeentnahme sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO, am konkreten Sachverhalt geprüft.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.
Selbstjustiz im Netz
Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.
Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht
Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.
* "Von allen guten Geistern verlassen
Die Klausur thematisiert typische strafprozessuale Probleme einer Schwurgerichtsverhandlung, bei der T wegen Totschlags verurteilt wurde. Schwerpunkte liegen auf Beschuldigtenbelehrung, Beschlagnahmeverboten, der Verwertbarkeit von Zeugenaussagen sowie von Unterlagen eines geistlichen Schlichters. Im Gutachten ist zu prüfen, ob die Revision gegen das Urteil Erfolg haben könnte.
Die missglückte Hauptverhandlung
Die Klausur thematisiert Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer Revisionsbegründung. Im Mittelpunkt steht eine Hauptverhandlung, bei der eine Zeugin aus Angst in Abwesenheit des Angeklagten vernommen wird und nach der Entbindung einer Richterin ein Besetzungseinwand erhoben wird. Es werden Vermögens- und Eigentumsdelikte behandelt.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote
Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.
Die missglückte Berufung
In dem Übungsfall geht es um die formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer strafrechtlichen Revision nach einem Berufungsverfahren, insbesondere vor dem Hintergrund fehlerhafter Zustellung von Urteilsunterlagen. Thematisiert werden Verfahrenshandlungen, das Protokoll der Hauptverhandlung und prozessuale Besonderheiten rund um die Revision. Die Fallkonstellation bietet einen Querschnitt zentraler Probleme des Revisionsrechts und des formellen Strafverfahrens.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte
Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugenaussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.
DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.
Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen
Die Klausur "Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen" handelt von einer strafrechtlichen Revisionsklausur, die im Assessorexamen angesiedelt ist. Im Mittelpunkt steht das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, wobei diverse Verfahrensbesonderheiten wie Corona-Maßnahmen, Ablehnung wegen Befangenheit und Zeugnisverweigerungsrechte eine Rolle spielen. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Revision unter Berücksichtigung von Verfahrensrecht und Strafzumessung.
Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?
Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
In dem Fall geht es um Geschäftsführer einer GmbH, die in unterschiedlich gelagerte strafrechtliche Handlungen verwickelt sind, darunter Betrug, Untreue, und Diebstahl. Zusätzlich spielt das Verhalten im Zusammenhang mit bei Schmiergeldzahlungen verschleierten Konten und Fragen der Strafprozessordnung bezüglich einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung eine Rolle. Es werden Strafbarkeiten der Beteiligten nach dem StGB sowie die Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen geprüft.
Die Qual der Wahl
Die Fallklausur behandelt die Revision eines wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr verurteilten Angeklagten. Im Fokus stehen Themen wie Befangenheit eines Schöffen, Beweisverwertungsverbote nach Polizeirecht, Wahlfeststellung, sowie strafprozessuale Aspekte zur Beschränkung der Revision und deren Zurückverweisung. Die materiellen und prozessualen Probleme werden aus Sicht des Verteidigers und im Rahmen einer Referendarsklausur beleuchtet.
* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung, die Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags gegen einen Schöffen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine gutachterliche Auseinandersetzung mit materiell- und prozessualstrafrechtlichen Themen.
* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen
In dem Übungsfall geht es um eine durch einen verdeckten Ermittler provozierte Betäubungsmittelstraftat. Besonderes Augenmerk liegt auf der rechtlichen Bewertung der Tatprovokation, der Zulässigkeit und Verwertung von Beweismitteln (insb. Speichelprobe) sowie revisionsrechtlichen Problemen, insbesondere der Fristversäumnis durch den Verteidiger. Zudem werden strafprozessuale und materiell-rechtliche Fragen rund um die Beihilfe/Mittäterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geprüft.
* "Ferrari auf Föhr
Die Klausur behandelt eine Revisionssituation mit Schwerpunkten in der Zulässigkeit des Rechtsmittels (unter anderem Falschbezeichnung und teilw. unleserliche Unterschrift des Verteidigers) sowie der Begründetheit. Es werden materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Probleme wie Untreue, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchungen und die Anordnung eines Berufsverbots aufgeworfen. Die Aufgabe ist als universitäre Übungsklausur im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften konzipiert.
Der Deal mit dem Parkplatz
In dieser Strafrechtsklausur wird der Umgang mit einer Verständigung (Deal) im Strafprozess sowie die Einlegung und Begründung einer Revision wegen Sach- und Verfahrensrüge thematisiert. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken, bei dem die Einhaltung der formellen Anforderungen des § 257c StPO und mögliche Verfahrensfehler durch den Verteidiger kritisch geprüft werden. Die Aufgabenstellung fokussiert sich dabei auf die Zweckmäßigkeit rechtlicher Schritte nach einer prozessualen Absprache.
Die Revision der Nebenklage
Die Klausur behandelt die materiellen und prozessualen Fragestellungen rund um die Revision eines Nebenklägers nach einem Urteil wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Schwerpunkte sind insbesondere die Revisionsmöglichkeiten der Nebenklage, die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Schwurgerichtszuständigkeit sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern zuungunsten des Angeklagten und die Beschwer durch unterlassene Gelegenheiten zum Schlussvortrag.
Original-Examensklausur: "Ein flüchtiger Bekannter
Die Klausur thematisiert die Revision eines Angeklagten gegen ein amtsgerichtliches Urteil wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB). Zentrale Prüfungsfragen betreffen die Zulässigkeit der Revision, die Auswirkungen einer Protokollberichtigung auf Rügen sowie die richtige Strafrahmenwahl.
* "Pizzeria criminale
Die Übungsklausur thematisiert einen Überfall auf eine Pizzeria, wobei die strafrechtliche Bewertung von Mittäterschaft, Beihilfe und Gewahrsam im Zusammenhang mit Raub und Erpressung sowie einer Brandstiftung im Versicherungsbetrugskontext zu prüfen ist. Zudem geht es im zweiten Teil um die rechtliche Zulässigkeit der Verlesung einer Zeugenaussage im Strafprozess. Die Klausur basiert auf einer Probeklausur aus dem Examensklausurenkurs der Universität Bayreuth.
* "Abifrust
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Schülerin infolge des Nichtbestehens des Abiturs aus Rache das Kind ihrer Lehrerin entführt. Zusätzlich versucht ein Dritter, aus der Situation durch eine fingierte Lösegeldforderung Kapital zu schlagen, bricht dieses Vorhaben jedoch ab. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung der Beteiligten und um eine prozessuale Beweisfrage zum Einsatz einer polygrafischen Untersuchung in der Hauptverhandlung.
Ein Engel auf Erden
Die Klausur behandelt die Revision eines wegen Totschlags verurteilten Angeklagten. Im Zentrum stehen die Themen Mord/Totschlag, Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum, eingebettet in einen Rockermilieu-Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Banden. Es geht sowohl um materiellrechtliche als auch prozessuale Fragestellungen, insbesondere um Fragen des subjektiven Tatbestands, der Rechtfertigungsgründe und prozessuale Aspekte der Revision.
Harte Männer haben keine Angst
Der Fall thematisiert eine strafrechtliche Beratung aus Anwaltssicht für einen WG-Bewohner, der nach einer vermeintlich bedrohlichen und freiheitsberaubenden Aktion seines Mitbewohners Strafantrag stellte. Prüfungsrelevant sind insbesondere Delikte wie Bedrohung und Freiheitsberaubung sowie verfahrensrechtliche Fragen zu Verfahrensbeendigung und Rechtsbehelfen. Der Aktenvortrag ist für Referendare als Übungsklausur ausgelegt.
Ein riskanter Freundschaftsdienst
Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche und strafprozessuale Konstellation: Nach einer alkoholbedingten Unfallfahrt im Straßenverkehr stehen Fragen zu Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechten, dem Vereidigungsverbot sowie materiell-rechtlichen Tatbeständen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort im Fokus. Es werden außerdem die Voraussetzungen und Folgen einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verurteilung behandelt.
* "Tödliches Liebesspiel
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer tödlichen Würgehandlung im Rahmen einverständlicher sexueller Praktiken mit Rückgriff auf die Themen Risikoeinwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB und Einwilligungssperre (§§ 216, 228 StGB). Zusätzlich werden strafprozessuale Aspekte wie das Verwertungsverbot bei unterlassener (qualifizierter) Belehrung untersucht.
Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner
In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.
* "Eine Bärenjagd auf Abwegen
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Beurteilung einer rechtswidrigen Jagd auf einen geschützten Braunbären und einen Waschbären im Hochschwarzwald. Es geht insbesondere um Jagdwilderei mit Kraftfahrzeug, Straßenverkehrsgefährdung, Sachbeschädigung, Beteiligung an einer Straftat und Fragen der Strafprozessordnung zur Verwertung einer Videozeugenaussage vor Gericht. Ferner ist zu prüfen, ob und wie die Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen prozessual verwertet werden darf.
Examensklausur Schwerpunktbereich Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie Schwierige Jugend
Diese Examensklausur behandelt jugendstrafrechtliche und strafprozessuale Probleme am Beispiel einer schwierigen Jugend mit familiärer Belastung, Mutproben und schweren Straftaten. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Strafzumessung der Jugendstrafe, Rücktritt vom Versuch sowie prozessuale Fragen wie Zeugnisverweigerungsrecht und das letzte Wort im Verfahren.
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.