Gutachten - Wiederholung & Trainer
Die Revisionsklausur im Assessorexamen prüft die Überprüfung strafgerichtlicher Urteile auf Rechtsfehler anhand der Revisionsnormen (§§ 337 ff., 244 III, 265, 136a StPO). Zentrale Themen sind Beweisverwertungsverbote (§ 136a), Vernehmungsrechte (§§ 52, 53, 136), und Aufklärungsrüge (§ 244 II, III). Examensklassiker: Erörterung von Verfahrensrügen, insbesondere zu Beweisanträgen und dem rechtlichen Gehör.
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