Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Bei der Sachrüge (§ 337 StPO) wird im Rahmen der Revisionsklausur geprüft, ob das angefochtene Urteil Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts oder der Strafzumessung (z.B. § 54 II, § 46 III StGB) aufweist. Examensrelevant sind Darstellungsrügen wie fehlerhafte Beweiswürdigung, Lückenhaftigkeit, Widersprüchlichkeit, Verstöße gegen Denkgesetze oder unzutreffende Erfahrungssätze. Klassisch: fehlerhafte Subsumtion einschlägiger Delikte wie § 263, § 223, § 222 StGB oder Strafrahmenbestimmung (z.B. § 244 III StGB).
Klausuren zum Thema
Schlecht erzogen, viel getrunken
Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie weiterer Verkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme einer Revision aus Sicht des Nebenklägers, etwa im Zusammenhang mit Verfahrensrügen, Öffentlichkeit und Beweisantragsrecht.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Die missglückte Hauptverhandlung
Die Klausur thematisiert Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer Revisionsbegründung. Im Mittelpunkt steht eine Hauptverhandlung, bei der eine Zeugin aus Angst in Abwesenheit des Angeklagten vernommen wird und nach der Entbindung einer Richterin ein Besetzungseinwand erhoben wird. Es werden Vermögens- und Eigentumsdelikte behandelt.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.
* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert
Im Fall 'Bauen wie geschmiert' geht es um die strafrechtliche Bewertung von Bestechung und Untreue eines leitenden Angestellten im geschäftlichen Verkehr. Die Klausur behandelt sowohl materielle als auch prozessuale Problemstellungen, insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision, einschließlich Fragen zur Urteilsabsetzungsfrist und zur Belehrungspflicht im Ermittlungsverfahren. Die Revision wurde unter anderem mit formellen und materiellen Rechtsverletzungen begründet.
Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne
B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kreditrahmens
Die Angeklagte wurde wegen Computerbetrug zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie legte Revision ein und ihr Verteidiger rügt unter anderem die Verletzung von § 244 III StPO (Ablehnung eines Beweisantrags) sowie § 55 II StPO (fehlende Belehrung der Zeugin zum Auskunftsverweigerungsrecht). Die Klausur verlangt eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision.
Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht
Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.