Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen prüft die Sach- und Verfahrensrügen innerhalb des strafprozessualen Revisionsverfahrens (§§ 333 ff. StPO). Zentral sind Zulässigkeit (etwa Statthaftigkeit, Frist, Beschwer) und Begründetheit der Revision, inklusive Prüfungsreihenfolge sowie Präklusion (§ 344, § 337 StPO). Examensklassiker: Revisionsantrag, Form und Frist der Revisionseinlegung (§ 341 StPO), Beschwerdefähigkeit, Fehler im Strafurteil (§§ 244, 263 StGB, 46 III StGB).
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Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte
Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.
Die Revisionsklausur im Assessorexamen in der Jurafuchs-Lernapp
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