Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft
Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft (§§ 142 ff. GVG, § 149 GVG) umfasst die staatsanwaltschaftliche Rolle in der Hauptverhandlung, insbesondere Anklageerhebung, Verfahrensleitung und Beantragung von Maßnahmen. Examensrelevant sind Zuständigkeit und Vertretungsbefugnisse (§ 142 GVG), Bestellung von Ersatzvertreter:innen und Rechte im Plädoyer (§ 258 StPO). Streitstände betreffen etwa Eingriffsrechte im Protokollstreit (§ 274 StPO) und Antragsrechte.
Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen