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Strafrecht

Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft

Die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft (§§ 142 ff. GVG, § 149 GVG) umfasst die staatsanwaltschaftliche Rolle in der Hauptverhandlung, insbesondere Anklageerhebung, Verfahrensleitung und Beantragung von Maßnahmen. Examensrelevant sind Zuständigkeit und Vertretungsbefugnisse (§ 142 GVG), Bestellung von Ersatzvertreter:innen und Rechte im Plädoyer (§ 258 StPO). Streitstände betreffen etwa Eingriffsrechte im Protokollstreit (§ 274 StPO) und Antragsrechte.

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