Die strafrechtliche Anwaltsklausur
Die strafrechtliche Anwaltsklausur prüft materielle und prozessuale Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung im Strafprozess (§§ 137 ff. StPO). Schwerpunkt sind die Erarbeitung und Argumentation einer erfolgversprechenden Verteidigungsstrategie, etwa Antragstellung (§§ 244, 338 StPO), Beweisanregungen oder Revision. Examensklassiker: Voraussetzungen der Pflichtverteidigung (§ 140 StPO), Beanstandungen von Verfahrensfehlern (§ 338 StPO), taktische Einlassung der Mandantschaft.
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Die strafrechtliche Anwaltsklausur in der Jurafuchs-Lernapp
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