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Jurafuchs

Thomas Jänicke

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Klausuren

JURA 2014Fortgeschrittene

»Keine Unschuldslämmer«

In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.

Thomas Jänicke· JURA 2014, 446
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Thomas Jänicke prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).