Übungsfall: Der gute Ruf des Möbelhauses
Worum geht es
Im Mittelpunkt des Falls stehen mögliche strafrechtliche Verfehlungen des Geschäftsführers eines Möbelhauses und seiner Buchhalterin. Der Geschäftsführer bedankt sich nach einem abgeschlossenen Bauvorhaben beim Leiter der zuständigen Behörde mit VIP-Fußballkarten, woraufhin Bedenken hinsichtlich Vorteilsgewährung und Compliance-Regeln geäußert werden. Später wird die Buchhalterin angewiesen, Scheinrechnungen zu erstellen und eine Umsatzsteuerhinterziehung umzusetzen, was sie zunächst nach dem Widerstand doch ausführt. Nach Aufdeckung der Vorgänge durch eine Selbstanzeige der Buchhalterin an das Finanzamt kommt es zu weiteren arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konflikten. Die Schwerpunkte des Falls liegen im Bereich Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht, Geheimnisverrat und Untreue.
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