Worum geht es
In der Klausur 'Der Berg ruft' werden klassische strafrechtliche Problembereiche der Notwehr und des Aggressivnotstands behandelt. Im Fokus stehen die Rechtfertigungsgründe beim gewaltsamen Eindringen in eine Schutzhütte, der Schusswaffeneinsatz zur Wiedererlangung einer Marienfigur sowie die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und fahrlässigem Handeln. Es müssen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von B und S nach StGB geprüft werden.
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