Übungsfall: Imponiergehabe mit Folgen
ZJS 2009, 282 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Im Zentrum des Falls steht A, der kurz vor Ladenschluss in einem Laden des X Pralinen kaufen möchte. Nachdem X den Verkauf verweigert, nimmt A die Pralinen eigenmächtig und verlässt das Geschäft, worauf es zu einer Eskalation kommt, bei der X beim Versuch, A zu stoppen, verletzt wird. Später gerät A im Zusammenhang mit einer Kfz-Werkstatt des Y in Streit über die Bezahlung und verschafft sich gewaltsam die Autoschlüssel. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht, insbesondere bei der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie bei Delikten wie Diebstahl, räuberische Erpressung, Pfandkehr und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Schwerpunkte
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- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung bei unbekanntem Anspruch?
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei geplanter Zerstörung ohne Absicht zum Gebrauch
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei Zerstörungswille – Zerstörung erst zuhause
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei Veräußerungswillen eines E-Scooters
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