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Zivilrecht

Besonderer Teil - Vertiefung

Im Besonderen Teil des Internationalen Privatrechts (IPR) werden typische Problemschwerpunkte wie der Statutenwechsel (Art. 43 EGBGB), die Bestimmung des Erfolgsortes bei Delikten nach Art. 4 Rom-II-VO sowie die Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden Schadensfällen behandelt. Examensrelevant: Eigentumserwerb an beweglichen Sachen bei Umzug ins Ausland, Bestimmung des anwendbaren Rechts bei APR-Verletzungen mit Streuschäden, und Haftung bei Vorfällen im internationalen Luftraum ohne eindeutige territoriale Anknüpfung.

Zu diesem Thema haben wir 58 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –

Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.

Dr. Jonas D. Brinkmann· ZJS 2026, 299
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen

Die Klausur behandelt vertragliche Ansprüche aus Kauf-, Miet- und Bürgschaftsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Bürgen, zur Räumung nach fristloser Kündigung bei Mietrückständen sowie zum Ersatz von Umbaukosten im Zusammenhang mit einer Nutzungsuntersagung. Es sind ausschließlich vertragliche Ansprüche im Gutachten zu prüfen.

Prof. Dr. Frederick Rieländer, Ilayda Aydin· JA 2026, 181· 180 Min Bearbeitung
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Qualifikationsprobleme und Grenzen der Parteiautonomie im europäischen IPR

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt sowohl die Qualifikationsproblematik der Morgengabe im Rahmen internationaler Eheschließungen als auch die Parteiautonomie und Eingriffsnormen im europäischen Internationalen Privatrecht (IPR). Sie setzt sich mit anspruchsrelevanten Aspekten der Anwendbarkeit und Rechtswahl, insbesondere im Kontext von Rom I‑VO und EU-GüVO, auseinander und beleuchtet zudem die internationalen mietrechtlichen Zusammenhänge im Zusammenhang mit dem Mieterschutz.

· JURA 2025, 2153
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“

Die Klausur behandelt Beratungsfragen zu Mietrecht (Diskriminierung bei Vertragsabschluss, Vertragsgestaltung), Immobiliarsachenrecht (Vorkaufsrecht, notarielle Form, Grundbuch, Wirkung bei Eigentumswechsel und Zwangsvollstreckung, Miete mit späterem Erwerb), sowie erbrechtlichen Gestaltungen (Übergang von Immobilien zu Lebzeiten, Sicherung des Familienbesitzes, Nießbrauch, gemeinschaftliches Auftreten, Testamentsgestaltung, Wechselwirkung von Schenkung und Testament).

Schenkung von Todes wegenBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

*"Der missglückte Hauskauf

Die Klausur behandelt den missglückten Hauskauf unter Einbeziehung komplexer zivilrechtlicher Fragestellungen. Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Auflassungsvormerkung und Eigentumserwerb, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Ansprüche aus Kauf- und Pachtverträgen, sowie zivilprozessuale und international-rechtliche Zuständigkeiten. Es werden zudem die Auswirkungen von Investitionen und die Rechtsfolgen bei Mehrfachveräußerung und Vermietung beleuchtet.

Tim Buchholz, Fabian Schulz· JA 2025, 285· 300 Min Bearbeitung
Weitere SekundäransprücheKeine anderweitige Rechtshängigkeit§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Bei der Probefahrt falsch abgebogen?

C, eine Studentin, probiert im Rahmen einer Probefahrt ein gebrauchtes Fahrrad von V aus, entscheidet sich spontan, das Fahrrad nicht zurückzugeben und verkauft es später an ihre Freundin S. Die Fallfrage bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse am Fahrrad, insbesondere unter Berücksichtigung der Übergaben und Vereinbarungen zwischen V, C und S sowie der Codierung als Diebstahlschutz. Zusätzlich kauft T von R ein Fahrrad unter Vorspiegelung falscher Eigenschaften und nutzt das Rad zwei Wochen, bevor der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei geht es um mögliche Ansprüche der R gegen T wegen der Nutzung des Fahrrads. Der Fall behandelt zentrale Schwierigkeiten des Sachenrechts und des gutgläubigen Erwerbs sowie Anspruchsgrundlagen im Rahmen des BGB.

Anfechtung der WillenserklärungLeihe, §§ 598ff. BGBBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur zum Kaufrecht: Wasser im Wagen

Paul Kater verlangt nach einem Gebrauchtwagenkauf von Susanne Vogel die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 9.000 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, da zahlreiche Mängel am Fahrzeug vorliegen und diese nicht vollständig beseitigt wurden. Zusätzlich fordert Kater von Vogel Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800 €. Im Mittelpunkt des Falls stehen die kaufrechtlichen Mängelgewährleistung, das Rücktrittsrecht sowie die Anspruchsvoraussetzungen für die Erstattung der Anwaltskosten. Vogel rechnet mit Gegenansprüchen auf Nutzungs- und Wertersatz auf. Zu klären sind die wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und deren rechtliche Voraussetzungen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Irgendwer ist immer krank!

In diesem Fall verlangt der Arbeitnehmer A von seiner Arbeitgeberin I-GmbH Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen längeren Zeitraum, nachdem er zunächst wegen eines Burn-Out-Syndroms und anschließend wegen einer Knieoperation arbeitsunfähig war. Streit besteht insbesondere darüber, ob es sich um einen einheitlichen oder mehrere voneinander unabhängige Verhinderungsfälle handelt und ob ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Im zweiten Sachverhalt fordert die Arbeitnehmerin B die Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes, nachdem ihr von der Arbeitgeberin aus infektionsschutzrechtlichen Gründen der Zutritt zum Betrieb trotz negativer Coronatests untersagt wurde. Zentral sind Fragen zum Annahmeverzug des Arbeitgebers sowie zur arbeitgeberseitigen Anordnung von Quarantänemaßnahmen und deren arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGBNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.

Johannes Ipsen, Jonas Rehder· ZJS 2023, 751
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Impfgegner im Pflegeheim

Ein Pflegeheimbetreiber kündigt einem langjährigen, ungeimpften Rezeptionisten, der aus religiösen Gründen eine Corona-Impfung verweigert und keinen Nachweis vorlegt. Im Zuge der gesetzlich eingeführten Impf- oder Genesenennachweis-Pflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen kommt es zum Streit über die Wirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage und verlangt hilfsweise Wiedereinstellung nach Genesung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Kündigungsgrund, den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie mögliche Wiedereinstellungsansprüche.

Johannes Götz· ZJS 2023, 542
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Neue Wände, neue Freunde

Der Fall behandelt das Verhältnis zwischen Vermieter V und Mieter M nach Beendigung eines Mietverhältnisses über eine renovierte Wohnung. M hat nach Aufforderung durch V die Wohnung renoviert, obwohl er möglicherweise nicht dazu verpflichtet war, und fordert dafür von V 1.000 €. Im Gegenzug macht V Schadensersatz wegen einer von M beschädigten Badewanne geltend. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag, bereicherungsrechtliche Ansprüche des Mieters und die Aufrechnung mit einem eventuellen Schadensersatzanspruch des Vermieters.

PD Dr. Matthias Fervers· ZJS 2023, 512
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen Anspruchsarten+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?

Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.

AGB§ 1004 BGB (analog)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger

Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.

Beate Gsell, Anna Hauf· ZJS 2023, 481
§ 1004 BGB (analog)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln

Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.

Julian Stein· ZJS 2023, 108
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Internationales Privatrecht: Examensklausur zum Internationalen Familienrecht

Die Klausur schildert einen Fall des internationalen Familien- und Erbrechts mit Auslandsbezug. Es geht um die Frage, welche erb- und güterrechtlichen Ansprüche dem überlebenden Ehemann zustehen, insbesondere im Hinblick auf § 1371 I BGB, Güterstand und die erbrechtliche Stellung nach deutschem Internationalem Privatrecht. Es sind insbesondere Qualifikationsfragen und der Umgang mit europarechtlichen und nationalen Regelungen zu prüfen.

Einführung IPRBesonderer Teil - VertiefungEheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Online-Shop und seine Tücken

Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Zeilon-GmbH, die einen spezialisierten Online-Shop für sogenannte 'curated shopping'-Angebote betreibt, und dem Kunden S. Z verlangt von S entweder den Kaufpreis für zugesandte Kleidung in Höhe von 600 € oder zumindest eine Servicepauschale, nachdem S alle Artikel zurückgeschickt hat. Die Fallkonstellation behandelt insbesondere die Wirksamkeit und Einordnung des geschlossenen Vertrags, Fragen rund um das Widerrufsrecht sowie Voraussetzungen und Folgen eines möglichen Rücktritts. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem allgemeinen Schuldrecht, wie die Bestimmung von Vertragsinhalten, Widerrufsausschluss und die Pflicht zur Servicegebühr.

Sebastian Fernkorn· ZJS 2022, 853
Rücktritt Pflichten von Unternehmer und BestellerAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur im Arbeits- und Sozialrecht: Kündigung, Krise und Kurzarbeit

Die Inhaberin eines Bio-Supermarkts kündigt einem langjährigen, schwerbehinderten Verkäufer außerordentlich, nachdem dieser sie öffentlich auf Facebook beleidigt und zum Boykott des Geschäfts aufgerufen hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, die Beteiligung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sowie verfahrensrechtliche Anforderungen beim besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Zudem wird die Einführung von Kurzarbeit und der Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Pandemie thematisiert. Der Verkäufer wehrt sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Christiane Waschke· ZJS 2022, 718
§ 1004 BGB (analog)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Mit dem Tesla durch den Monsun

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik rund um einen gestohlenen und weiterverkauften Tesla. Zentrale Prüfungspunkte sind das Vermieterpfandrecht, Fragen zum Besitz und der gutgläubige Erwerb des Autos durch den Käufer, ebenso wie das Bestehen und der Rang verschiedener Sicherungsrechte (Anwartschaftsrecht, Sicherungsübereignung). Es geht außerdem um die Voraussetzungen und das Erlöschen des Vermieterpfandrechts sowie die dingliche Rechtslage rund um den Wagen.

Niels Kurth· JA 2022, 634· 300 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteErlöschen des Schuldverhältnisses+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Für immer Dein

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts, darunter die Auslegung und Wirksamkeit handschriftlicher Testamente (Testierwille, Brieftestament), die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen unter Ehegatten, die Wirkungen eines Erbscheins sowie Herausgabe- und Ausgleichungsansprüche unter Miterben, insbesondere auch zu erbrechtlichen Ausgleichungs- und Pflegeleistungen. Die rechtliche Einordnung verschiedener Nachlassgegenstände sowie Handlungsbefugnisse der Miterbengemeinschaft werden geprüft.

Prof. Dr. Saskia Lettmaier· JA 2022, 284· 300 Min Bearbeitung
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Großvaters gescheiterte Geschäfte

Die Klausur "Großvaters gescheiterte Geschäfte" behandelt Fragen rund um die Geschäftsführung ohne Auftrag sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem gefundenen Segelboot und einer Schenkung eines Smartphones unter Bedingung. Sie thematisiert insbesondere Ansprüche aus GoA sowie Rückabwicklung im Bereicherungsrecht (inkl. Kettenübertragung).

Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf· JA 2022, 272· 150 Min Bearbeitung
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktklausur: Ein schockierender Abend

In dem Fall verlangt S von A und K Ersatz der Heilbehandlungskosten sowie eine Entschädigung wegen eines erlittenen immateriellen Schadens, nachdem er infolge einer von beiden gemeinsam verursachten Verletzung an seinem Freund E eine psychische Schockreaktion und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit A und K als Gesamtschuldner für die aufgeworfenen Schäden haften. Schwerpunkte bilden das Deliktsrecht, insbesondere die Zurechnung bei mehreren potentiell Verantwortlichen (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB), sowie die Voraussetzungen eines Schockschadens als immaterieller Schaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Zudem werden die Abgrenzung von Körper- und Gesundheitsverletzung sowie die Anwendung der BGH-Rechtsprechung zu psychischen Schockschäden thematisiert.

§§ 830, 840 BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 844 BGB+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.

Groh· JuS 2022, 158
AGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Energiewende

Die Klausur behandelt nachbarrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Energiewende. Teil 1 prüft Schadensersatzansprüche nach einem durch Wärmedämmungsarbeiten verursachten Hausbrand, Teil 2 thematisiert Einwirkungen durch Solarpark und Windkraftanlage und die Frage nach Beseitigungsansprüchen, und Teil 3 betrifft die Zwangsvollstreckung in Grundstücke bei Vorhandensein von Windkraftanlagen. Es werden sowohl deliktsrechtliche als auch sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen geprüft.

Prof. Dr. Martin Löhnig, Kerstin Klingseis· JA 2022, 16· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Besonderer Teil - VertiefungRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Ärger vor der Registereintragung

Die Klausur behandelt haftungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vorgründung bzw. Gründung einer oHG und einer GmbH vor deren Registereintragung. Prüfungsgegenstand sind insbesondere Ansprüche von Vertragspartnern gegen die Vor-Gesellschaft, einzelne Gesellschafter und Gründer. Zentral ist die Problematik, ob und in welchem Umfang bereits rechtlich relevante Verpflichtungen bestehen.

Dr. David Bartlitz· JA 2021, 282· 120 Min Bearbeitung
Angebot und Annahme§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall: Die Coronaparty

Im Mittelpunkt des Falls steht die deliktsrechtliche Haftung bei Ansteckung mit dem Coronavirus im Alltag und auf einer privaten Party. B verlangt von A Ersatz für Test- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld, nachdem er sich durch ein Verhalten von A im Supermarkt infiziert hat. Zudem geht es um mögliche Ansprüche von D gegen K, B und C, nachdem D sich auf einer Geburtstagsfeier infiziert und schwere gesundheitliche Schäden erlitten hat. Die Fallkonstellationen behandeln insbesondere Fragen zur Haftung für Gesundheits- und Vermögensschäden, Kausalität und etwaige Mitverantwortung der Beteiligten.

Shari Bünte, Kevin Göldner· ZJS 2021, 149
Besonderer Teil - Rom II-VOBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Individualarbeitsrecht Antidiskriminierungs- und Kündigungsrecht

Im vorliegenden Fall begehrt K von dem Telekommunikationsunternehmen T eine Entschädigung nach einer abgelehnten Bewerbung als Android Software Entwickler in Bonn, wobei die Anforderungen an Deutschkenntnisse und der Verdacht von 'AGG-Hopping' zentrale Aspekte darstellen. Rechtlich stehen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Vorgaben für diskriminierungsfreie Stellenbesetzungen im Vordergrund. Im zweiten Teil der Klausur geht es um eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters (X) nach beleidigenden Äußerungen gegenüber einem Kollegen (Y) und deren arbeitsrechtliche Rechtfertigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und der Kündigungsfristen. Thematisiert werden dabei auch Fragen rund um die Wirksamkeit der Kündigung und arbeitsvertragliche Nebenpflichten.

Besonderer Teil - VertiefungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Besonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Schieflage im Garten

Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.

Michael Keuchen· JA 2020, 821· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Minderung & SchadensersatzPflichten im Mietverhältnis +5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Sportwagen und Baumaschinen

Die Klausur behandelt zum einen Ansprüche des Käufers bei einer unerheblichen Leistungsabweichung beim Autokauf sowie einen Schadensersatzanspruch gegen ein Prüfunternehmen nach Beschädigung des Fahrzeugs. Zum anderen werden die Rechtsfolgen kollidierender AGB beim Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Blick auf Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche geprüft.

Dr. Caspar Behme, Cassandra Schupeck· JA 2020, 417· 120 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungAGB+5 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander

Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2019Schwerpunktbereich

Einführung in das Internationale Privatrecht mit Schwerpunkt Internationales Erbrecht

Die Klausur bietet eine Einführung in das Internationale Privatrecht (IPR) mit besonderem Schwerpunkt auf das Internationale Erbrecht. Anhand konkreter Fälle mit Auslandsberührung werden die Grundlagen und die Anwendung des IPR, insbesondere die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts und aktuelle Rechtsprechung, praxisnah erläutert.

Franziska Osterholzer· JURA 2019, 382
Einführung IPRBesonderer Teil - Vertiefung+3 weitere
JURA 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht: Die Reise nach Südafrika

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit internationalen Bezügen: Zwei Studenten mieten in Südafrika ein Apartment und schließen weitere Verträge, unter anderem einen Mietwagenvertrag. Im Fokus stehen die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen, international-vertragliches und außervertragliches Schuldrecht sowie Aspekte des internationalen Gesellschaftsrechts.

Michael Sonnentag· JURA 2019, 174
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+4 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit Opa

Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Schuld- und Vertragsrecht. Thematisiert werden ein Verbrauchsgüterkauf mit Sachmängelgewährleistung und Beweislastumkehr, ein Hausnotrufvertrag mit der Frage nach Ersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Wirksamkeit eines 'Wunderheiler'-Vertrages. Zur Prüfung stehen insbesondere aktuelle kauf- und dienstvertragsrechtliche Fragestellungen.

Niklas Maamar, Charlotte Vollenberg· JA 2018, 657· 300 Min Bearbeitung
GewährleistungVerbrauchsgüterkaufVorläufiger Rechtsschutz+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Energieversorgung

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Vertrags- und Schuldrechts am Beispiel eines Energieversorgungsunternehmens. Schwerpunkt sind der Vertragsschluss, die Wirkungen und Einbeziehung von AGB, kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, Pflichtverletzungen, Verzögerung der Leistung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diskutiert werden wechselseitige Ansprüche zwischen Energieversorger und Automobilhersteller im Zusammenhang mit Stromlieferungen, AGB-Haftungsausschluss und Schadensersatz.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2018, 581· 300 Min Bearbeitung
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)AGBAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Ghostwriter und Weltpolitik

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen rund um die Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen durch einen Ghostwriter, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie den Auftrag im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Politiker, Verlag und Ghostwriter. Zu prüfen sind Unterlassungs-, Herausgabe- und Entschädigungsansprüche sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Betroffenen.

Prof. Dr. Maximilian Haedicke, Elisabeth Andersen· JA 2018, 262· 300 Min Bearbeitung
VermächtnisAllgemeines RechtsschutzbedürfnisAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Aufreibende Abrechnung

In dem Fall beauftragt eine Schmuckhändlerin eine Schlosserin gegen Festpreis, ein Geländer zu montieren, verweigert anschließend aber die Abnahme und Zahlung unter Berufung auf vermeintliche Mängel. Nach Zahlungs- und Abnahmeforderung sowie Fristablauf tritt die Schlosserin ihre Werklohnforderung an ihre Tochter ab. Im weiteren Verlauf erklärt die Händlerin gegenüber beiden die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem früheren Schmuckkaufvertrag. Der Fall behandelt wesentliche Aspekte zum Werkvertrag, zur Fälligkeit der Vergütung, zur Abnahme und Abnahmefiktion sowie zur Aufrechnung und Abtretung von Forderungen.

VerjährungAnfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Das Wasserstoff-Peroxid-Kartell –- Ein Klausurfall zum EuZPR und EuIPR

Der Klausurfall behandelt die internationale Zuständigkeit und das Internationale Privatrecht (EuZPR, EuIPR) am Beispiel eines Kartells zwischen mehreren europäischen Wasserstoff-Peroxid-Herstellern. Es werden die Anwendung der Brüssel Ia-VO sowie Rom I und II-VO auf einen Schadensersatzprozess vor einem deutschen Landgericht diskutiert, wobei auch die Abtretung von Ansprüchen aus unterschiedlichen EU-Ländern einbezogen ist. Spezielle kartellrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Marianne Andrae· JURA 2018, 60
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Einführung IPR+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit dem Kfz

Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.

Alexander Metzing· JA 2017, 574· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungNacherfüllung +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Alle meine Erben

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts im Kontext einer Erbengemeinschaft. Zu prüfen sind insbesondere die Erbenstellung, die Auswirkungen der Scheidung auf eine testamentarische Erbeinsetzung, Anfechtung der Erbschaftsannahme sowie die Berechtigung zur Verfügung über Nachlassgegenstände und zur Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Erbengemeinschaft. Zudem wird die Vertretung innerhalb der Erbengemeinschaft in Bezug auf Nachlassverwaltungsmaßnahmen und die Wirksamkeit einer Kündigung untersucht.

Dr. Hellen Hetterich· JA 2017, 178· 300 Min Bearbeitung
Anfechtung der WillenserklärungScheidung und ScheidungsfolgenBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Das undichte Hallendach

In dieser Klausur wird geprüft, ob M gegen den neuen Eigentümer E der vermieteten Lagerhalle Ansprüche auf Ersatz von Schäden (Transportkosten und zerstörte eingelagerte Stoffe) wegen eines undichten Hallendachs hat. Es sind mietrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haftung nach Eigentümerwechsel und der Aufrechnung mit Mietforderungen zu beurteilen.

Dr. Malte Kramme, Gordon Kardos, Christian Fleischmann· JA 2017, 103· 120 Min Bearbeitung
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst

Die Klausur behandelt die Frage, ob einer Wohnungsmieterin besondere Rechte (wie ein Vorkaufsrecht) beim Verkauf ihrer Mietwohnung zustehen, insbesondere bei teilweise gewerblicher Nutzung und fehlender Information durch den Vermieter, sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Zweitens wird geprüft, wie das Gericht bei Säumnis der Beklagten im Versäumnisverfahren entscheidet.

Hörnig· JA 2016, 659· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungAngebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Rast mit Hindernissen

Im Fall „Rast mit Hindernissen“ verlangt der Betreiber einer Autobahnrastanlage (K) von einem Transportunternehmer (B) Ersatz eines entgangenen Gewinns, nachdem B durch eine Kollision mit einer Autobahnbrücke eine mehrtägige Sperrung verursachte und die Rastanlage dadurch unzugänglich wurde. In einer Abwandlung begehrt ein Lkw-Fahrer (T) von B Schadensersatz für einen durch die Sperrung bedingten Lieferverlust. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere zu § 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG sowie zur Abgrenzung zwischen reinen Vermögensschäden und Eigentumsbeeinträchtigungen im Deliktsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Es sind die Anspruchsvoraussetzungen und Konkurrenzverhältnisse verschiedener deliktischer und haftungsrechtlicher Anspruchsgrundlagen zu prüfen.

Yannick Diehl· ZJS 2016, 200
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 831 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Rutschiger Kunstrasen

Die Klausur behandelt Ansprüche eines Käufers gegen einen Verkäufer wegen mangelhaften Kunstrasengranulats. Thematisiert werden insbesondere Nacherfüllungspflichten (insbesondere auch Ausbau, Entsorgung und Neueinbau) sowie der Ersatz von Sachverständigenkosten im Zusammenhang mit der Mangelbeseitigung.

Prof. Dr. Christian Alexander, Felix Dörig· JA 2016, 93· 120 Min Bearbeitung
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Ärger beim Pferdekauf

Die Klausur behandelt zwei Fälle des Pferdekaufs, bei denen nach dem Kauf gesundheitliche Mängel festgestellt werden. Im ersten Fall streitet die Käuferin mit der Verkäuferin und dem beauftragten Tierarzt über mögliche Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung; im zweiten Fall möchte die Käuferin aus Kulanz nur gegen den Tierarzt vorgehen. Thematisiert werden Fragen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts, haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Tierarzt sowie ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Susanne Jarling· JA 2015, 536· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Weitere SekundäransprücheMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Umgekehrte Schönheitsreparaturen

In dieser Klausur wird die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen sogenannter 'umgekehrter' Schönheitsreparaturklauseln in einem Mietvertrag geprüft. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Rückforderungsansprüchen des Mieters nach eigenhändiger Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unwirksamer vertraglicher Abwälzung, sowie etwaigen Aufklärungspflichten des Vermieters und den Konsequenzen daraus. Es ist zu prüfen, ob dem Mieter ein Zahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht.

Prof. Dr. Paul T. Schrader· JA 2015, 341· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchönheitsreparaturen+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Alles oder nichts

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Mammon-Bank (M) gegen die Brot&mehr-GmbH (B) aufgrund einer schriftlich fixierten selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft Ansprüche in Höhe von 3,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen und Kosten zustehen. Es geht um die Kreditaufnahme der Wurst-GmbH (W) und die hierzu bestellten Sicherheiten, insbesondere die Bürgschaft durch B und eine Grundschuld einer dritten Gesellschaft. Im weiteren Verlauf kündigt M das Darlehen wegen Verschlechterung der finanziellen Lage von W und fordert nach deren Insolvenz und Auflösung die Bürgin in Anspruch. Zu prüfen sind vor allem das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schriftform nach § 766 BGB und den Umfang der Haftung.

Tilman Schultheiß· ZJS 2015, 58
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Wem bringen Scherben Glück?

Im vorliegenden Fall bestellt K bei dem Weinbetrieb V zehn Kisten Wein, die von V selbst per Zustelldienst geliefert werden sollen. Da K zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend ist, nimmt der Fahrer die Ware wieder mit, auf dem Rückweg geht der Wein bei einem Unfall zu Bruch. K fordert einige Tage später eine erneute Lieferung, während V sich nur zur Rechnungsstellung, nicht aber zu einer weiteren Lieferung bereiterklärt. Im Zentrum stehen Fragen zur Erfüllungspflicht, Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB und der Kaufpreisforderung nach § 433 BGB.

Jonas Brinkmann· ZJS 2014, 654
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGBNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Kunst des richtigen Reagierens

Die Klausur behandelt zwei Fälle zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln an einem gebrauchten PKW sowie an einem neu gelieferten Motorroller. Es geht um die Voraussetzungen des Rücktritts, das Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung und den Umgang mit Mängelbeseitigung und Kosten für Nutzungsersatz.

Dr. Abbas Samhat, Lohse· JA 2014, 581· 300 Min Bearbeitung
Rücktritt RücktrittGefahrübergang+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Radfahren im Wald

Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Radfahren im Wald, insbesondere im Hinblick auf die Ansprüche der Erbin nach einem tödlichen Unfall. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Ansprüche aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB für Fehler eines Verrichtungsgehilfen. Es werden zudem landes- und bundesrechtliche Regelungen (insbesondere § 14 BWaldG) zum Betreten und Befahren des Waldes sowie waldtypische Gefahren thematisiert.

Prof. Dr. Giesela Rühl, Dr. Lars Schmidt· JA 2013, 814· 120 Min Bearbeitung
§ 831 BGB§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Nachbars Garten

Die Klausur behandelt im ersten Teil zentrale Aspekte der Geschäftsführung ohne Auftrag, insbesondere im Zusammenhang mit der eigenmächtigen Baumfällung und den anschließenden Ersatzbauten durch einen Nachbarn. Im zweiten Teil stehen die Expertenhaftung eines Sachverständigen und ein Haftungsausschluss beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Mittelpunkt, wobei geprüft wird, ob und in welchem Umfang der Nachbar Ansprüche gegen den Sachverständigen und den Gartenbesitzer hat.

Prof. Dr. Heribert M. Anzinger· JA 2013, 650· 180 Min Bearbeitung
Haftung nach StVGSach- und RechtsmängelWeitere Sekundäransprüche+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Holiday Schlimm

Die Klausur behandelt mehrere Fälle rund um einen Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Bau und der Ausstattung eines Hotelkomplexes. Im Mittelpunkt stehen Mängel, deren Folgen und die Frage nach Schadensersatzansprüchen, Minderungen und Verjährung – insbesondere im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer bzw. Subunternehmern. Der Sachverhalt illustriert typische Probleme im Werkvertragsrecht inklusive Subunternehmerkonstellationen und zeigt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen sowie Einwände auf.

Prof. Dr. Axel Metzger, Alexander Fiedler· JA 2012, 896· 300 Min Bearbeitung
VerjährungStellvertretung+6 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Von Heuschrecken und Adeligen

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungs- und Mietgeschäfts zwischen Ehepaar und Bekannten unter Einbeziehung komplexer Rechtsfragen. Thematisch stehen insbesondere die Störung der Geschäftsgrundlage, die rechtliche Wirksamkeit und Heilung von Formnichtigkeiten, Wucher und wucherähnliches Geschäft sowie die Rückgewähr von Leistungen im Sinne der condictio ob rem im Mittelpunkt. Die Parteien streiten über Rücktritt und Rückübertragung des Grundstücks.

Dr. Melanie Spies· JA 2012, 333· 180 Min Bearbeitung
Rücktritt Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBStellvertretung+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Streit um den Nachlass

Die Klausur behandelt einen Streit um die Herausgabe eines vom verstorbenen Ehemann auf das Konto einer Dritten abgehobenen Geldbetrags, der nach dem Tod des Ehemanns durch eine zuvor erteilte Kontovollmacht entnommen wurde. Weiter geht es um die Frage, ob eine Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung zugunsten eben dieser Dritten, widerruflich eingesetzt, nach Eintritt des Versicherungsfalls Bestand hat und ob und wie die Alleinerbin hiergegen vorgehen kann.

Torsten Kaiser· JA 2011, 49· 300 Min Bearbeitung
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Trau, schau, wem

In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.

Katharina Hilbig· ZJS 2010, 357
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Stellvertretung§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG

Die Klausur behandelt die Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG sowie die Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Es werden typische Problempunkte bei Gründung, Kapitalaufbringung und Kreditsicherung in gesellschaftsrechtlichen Konstellationen geprüft. Daneben ist auch die Haftung der Gesellschafter in der Krise einer Personenhandelsgesellschaft (KG) Gegenstand.

Prof. Dr. Dr. Christian Kirchner, David Dietrich· JA 2008, 340· 300 Min Bearbeitung
Grundsätze & UrteilsartenGläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /Schuldnermehrheit+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Good Old Times

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden zivilrechtliche Haftungskontinuität und -nachfolge im Rahmen eines kleingewerblichen Unternehmens (Einzelunternehmen und später OHG) behandelt. Schwerpunktmäßig werden die Haftung des Erwerbers eines Geschäftsbetriebs sowie die persönliche Haftung von Gesellschaftern vor und nach Gründung einer OHG und der Übergang von Verbindlichkeiten diskutiert. Examensrelevante Aspekte sind insbesondere die Anwendung des § 25 HGB, die Wirkung des Gesellschaftsbeitritts (§ 130 HGB) sowie Abgrenzungsfragen zur GbR.

Prof. Dr. Dominique Jakob· JA 2008, 101· 120 Min Bearbeitung
StellvertretungBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung aus einem Schadensfall zwischen einem Fliesenfachmarkt, dessen Mitarbeiter und einer 6-jährigen Besucherin, die beim Spielen von einem Gabelstapler verletzt wurde. Thematisiert werden die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, die Zurechnung von Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, der Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten.

Christin Horlach· JA 2007, 590· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Streit in der GmbH um einen Autokauf

In dieser Examensklausur geht es um einen Kaufvertrag, den der Geschäftsführer einer GmbH über seinen eigenen Privatwagen zugunsten der Gesellschaft abschließt. Ein Gesellschafter verlangt die Rückabwicklung des Geschäfts und stellt die Wirksamkeit des Kaufvertrags in Frage. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer sowie deren Durchsetzbarkeit, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschafts- und schuldrechtlicher Vorschriften.

Prof. Dr. Roland Michael, Beckmann, Dr. Christian Hofmann· JA 2006, 270· 180 Min Bearbeitung
Minderung & SchadensersatzPflichten im Mietverhältnis Besonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Persönlichkeitsrechte und das Leben nach dem Tod

Die Klausur behandelt den postmortalen Persönlichkeitsschutz und die Frage, ob und inwieweit die Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen nach dessen Tod durch Angehörige oder Erben geltend gemacht werden können. Im Mittelpunkt steht die unbefugte werbliche Nutzung des Namens und Erscheinungsbildes des verstorbenen Künstlers durch eine Brauerei, wobei Schadensersatz-, Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Erbin und Ehefrau gegen den Verwender zu prüfen sind.

Lorenz von Hassell· JA 2005, 592· 300 Min Bearbeitung
Minderung & SchadensersatzScheidung und ScheidungsfolgenBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
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