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Jurafuchs

Stephan Schmidt

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Klausuren

ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Individualarbeitsrecht Antidiskriminierungs- und Kündigungsrecht

Im vorliegenden Fall begehrt K von dem Telekommunikationsunternehmen T eine Entschädigung nach einer abgelehnten Bewerbung als Android Software Entwickler in Bonn, wobei die Anforderungen an Deutschkenntnisse und der Verdacht von 'AGG-Hopping' zentrale Aspekte darstellen. Rechtlich stehen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Vorgaben für diskriminierungsfreie Stellenbesetzungen im Vordergrund. Im zweiten Teil der Klausur geht es um eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters (X) nach beleidigenden Äußerungen gegenüber einem Kollegen (Y) und deren arbeitsrechtliche Rechtfertigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und der Kündigungsfristen. Thematisiert werden dabei auch Fragen rund um die Wirksamkeit der Kündigung und arbeitsvertragliche Nebenpflichten.

Besonderer Teil - VertiefungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Besonderer Teil - Rom I-VO+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Anwalt: Sein oder Nichtsein?

Es handelt sich um eine Anfängerklausur im Zivilrecht, die Fragestellungen zu Anfechtung wegen Irrtums, vorvertraglicher Haftung bei nichtigem Vertrag, Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, sowie zur Bindung durch Konkretisierung behandelt. Die Prüfung beschäftigt sich unter anderem mit Ansprüchen nach einem irrtümlich geschlossenen Kaufvertrag und Schadensersatzansprüchen außerhalb des Deliktsrechts sowie den Folgen einer Konkreisierung im Kaufrecht.

Stephan Schmidt· JURA 2019, 1191
Anfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gefahrübergang+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Stephan Schmidt prüfen besonders häufig Anfechtung der Willenserklärung (1×), Besonderer Teil - Rom I-VO (1×), Besonderer Teil - Vertiefung (1×), Gefahrübergang (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).